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Hamburgische BĂźrgerschaft
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Die Bßrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, kurz Hamburgische Bßrgerschaft, ist gemäà Artikel 6 Absatz 1 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Kurz: HV) das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg und damit eines ihrer drei Verfassungsorgane. Als eines von 16 Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Bßrgerschaft in Hamburg, das zugleich Stadtstaat und Einheitsgemeinde ist, auch kommunalpolitische Aufgaben wahr.
Contents
⢠Geschichte
⢠Abgeordnete
⢠Freies Mandat
⢠Organe
⢠Plenum
⢠Das Präsidium
⢠Der Ăltestenrat
⢠Ausschßsse
⢠Fraktionen
⢠Siehe auch
⢠Literatur
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
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Geschichte
Die BĂźrgerschaft als parlamentarisches Gremium wurde erstmals 1859 gewählt. Der Senat, bis dahin autonome Institution, wurde ab 1860 verfassungsrechtlich von den BĂźrgerschaftsabgeordneten abhängig. Die Wahl zur BĂźrgerschaft blieb bis 1918 trotz mehrfacher Verfassungsänderungen ein Klassenwahlrecht. Nach der Novemberrevolution wurden erstmals in freien, geheimen und vor allem gleichen Wahlen die Mandate der BĂźrgerschaft bestimmt und der Institution die volle Souveränität zugesprochen. Nach der MachtĂźbernahme der Nationalsozialisten wurde im Herbst 1933 das Hamburger Parlament durch den Reichsstatthalter Karl Kaufmann aufgelĂśst. Erst im Februar 1946 konstituierte sich eine durch die britische Besatzungsmacht eingesetzte BĂźrgerschaft neu. Im Herbst desselben Jahres wurde dann fĂźr eine Wahlperiode von drei Jahren die erste demokratische BĂźrgerschaft nach der NS-Zeit anhand des Mehrheitswahlrechts gewählt. Ab der Wahl 1949 wurde die Wahlperiode auf vier Jahre verlängert und eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht eingefĂźhrt. Die 1957 gewählte BĂźrgerschaft wurde dann nach einem reinen Verhältniswahlrecht bestimmt. Sie besteht seit 1991 aus 121 Abgeordneten. Im Gegensatz zu anderen Landesparlamenten erfolgte die AusĂźbung der Abgeordnetentätigkeit bis zur BĂźrgerschaftswahl 1997 als Ehrenamt. Dennoch wird die BĂźrgerschaft noch gelegentlich als Feierabendparlament bezeichnet, da das BĂźrgerschaftsmandat seitdem als nebenamtliche Tätigkeit gilt, die die AusĂźbung eines anderen Berufes nicht ausschlieĂt.
Im Mittelalter wurde der Begriff der Bßrgerschaft auch verwendet, aber dieser als Gesamtheit aller Bßrger (männliche Einwohner mit Bßrgerrechten) verstanden. Daraus bildete sich ab dem 15. Jahrhundert die Erbgesessene Bßrgerschaft,cite-ref-2[2] ein Gremium, das neben dem Rat die Geschicke der Stadt lenken sollte.cite-ref-wege-gr-nwald-s-7-3-0[3]
UrsprĂźnge (ab 1410)
Die BĂźrgerschaft der Stadtrepublik Hamburg hat eine lange Geschichte. Im Mittelalter waren mit BĂźrgern ursprĂźnglich alle männlichen Hamburger Bewohner gemeint, die das Hamburger BĂźrgerrecht besaĂen.
War der Rat der Stadt ursprßnglich Vertreter der Bßrger (meist Kaufleute) gegenßber dem Landesherren sowie Inhaber der tatsächlichen Gewalt, wandelte sich das Selbstverständnis des Rates zu einer Obrigkeit von Gottes Gnaden, mit Ratsherrn auf Lebenszeit. Bei Tod eines Ratsmitgliedes wählten im späten Mittelalter die restlichen Ratsmitglieder das neue Mitglied. Da sich der Rat also zunehmend von den Bßrgern abgrenzte, entstand innerhalb der Bßrgerschaft das Bedßrfnis, den Rat zu kontrollieren. So sind schon im 13. Jahrhundert sogenannte Wittigesten, die Weisesten, als gewählte Vertreter der Bßrgerschaft an der Stadtverwaltung beteiligt. Dass der Rat sich aus sich selbst immer wieder vervollständigte, blieb bis 1859.
Erstmals wurden ihre Rechte 1410 im sogenannten âErsten Rezessâ, einem Vergleich zwischen dem Rat (Regierung) und den volljährigen BĂźrgern der Stadt, festgeschrieben. Vorausgegangen war ein Protest von 60 BĂźrgern, die von einer BĂźrgerversammlung gewählt wurden, um gegen eine Entscheidung des Rates zu protestieren. AusgelĂśst wurde dieser Protest, weil der Rat den BĂźrger Hein Brandt (zeitgenĂśssische Namensform: Heyne Brandes) auf Wunsch des in der Stadt weilenden Herzogs Johannes von Sachsen-Lauenburg, 1401â1411 Mitregent Erichs IV., ohne VerhĂśr und ohne Urteil ins Gefängnis werfen lieĂ. Johannes hatte Ăźberfällige Schulden bei Brandt und fĂźhlte sich von dessen vorgebrachten Zahlungsverlangen belästigt. Neben dem erfolgreichen Protest wurden zudem grundlegende Verfassungsgarantien erkämpft. Das persĂśnliche Recht auf Festnahme nur mit Urteil (auĂer wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wurde) wurde direkt aufgrund der Ereignisse aufgenommen. Zudem wurde festgesetzt, dass in schwerwiegenden Fällen wie Krieg, Verträgen mit auswärtigen Mächten oder in Fragen der SteuerhĂśhe die Gesamtheit der BĂźrger (BĂźrgerschaft) nach dem Rezess mit zu entscheiden hatte.cite-ref-wege-gr-nwald-s-7-3-1[3] Diese BĂźrgerversammlung wurde in diesen Fällen zusammengerufen und tagte als Vollversammlung vor dem Rathaus. Bei einer gesamten Einwohnerschaft von etwa 10.000 Menschen (im Jahr 1350) war das unproblematisch, zumal nicht alle Bewohner das BĂźrgerrecht hatten. Aus diesen Versammlungen entwickelte sich die âErbgesessene BĂźrgerschaftâ, eine Versammlung, deren Mitglieder Grundbesitz in der Stadt haben mussten. Es folgten weitere Rezesse, die Regelungen der Zuständigkeit zwischen BĂźrgerschaft und Rat aufnahmen.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts nahm der Unmut der BĂźrgerschaft Ăźber das Gebaren des Rates wieder zu. HauptvorwĂźrfe waren Vetternwirtschaft und schleichende Beschneidung der BĂźrgerrechte. 1684 wurde BĂźrgermeister Hinrich Meurer verhaftet, weil er sich fĂźr den suspendierten Ratsherrn Nicolaus Krull beim Kaiser eingesetzt hatte. Meurer floh ins braunschweig-lĂźneburgische TeilfĂźrstentum LĂźneburg der Welfen mit Hauptstadt Celle und die Sprecher der BĂźrgerschaft Hieronymus Snitger und Cord Jastram regierten von da ab zwei Jahre de facto die Stadt. Als sie den dänischen KĂśnig Christian V. um Beistand gegen die cellische Bedrohung ersuchten, verlangte dieser eine hohe Kontribution, die Ăbergabe der StadtschlĂźssel und Duldung einer dänischen Besatzung. Dadurch schlug die Stimmung in der Stadt Ăźber Nacht zugunsten eines BĂźndnisses mit LĂźneburg-Celle um, und mit deren Hilfe wurde der Angriff der Dänen am 26. August 1686 abgewehrt. Snitger und Jastram wurden anschlieĂend verhaftet und hingerichtet. Meurer kehrte am 10. November auf den BĂźrgermeistersessel zurĂźck. Die innenpolitische Krise wurde aber erst 13 Jahre später durch einen Rezess endgĂźltig beigelegt. Seitdem war der Rat von der BĂźrgerschaft abhängig.cite-ref-4[4]
BĂźrgerliche Kollegien
Im âLangen Rezessâ von 1529 wurde nach der Reformation verfassungsrechtlich festgelegt, dass der Rat der Stadt mehreren AusschĂźssen der Erbgesessenen BĂźrgerschaft, den sogenannten bĂźrgerlichen Kollegien, Rechenschaft ablegen musste.
Die bßrgerlichen Kollegien entwickelten sich aus der kirchengemeindlichen Selbstverwaltung und blieben auch Teil derselben, weshalb nur Mitglied in diesen Gremien werden konnte, wer männlich, ein Bßrger mit Grundbesitz und lutherisch war. Das zentrale Gremium der Kirchspiele war der Rat der Verwalter der Armenkassen, jeweils zwÜlf Diakone, die aus der Bßrgerschaft bestimmt wurden. Dabei wechselte das Wahlverfahren. Wurden die Diakone und Subdiakone anfangs von den Erbgesessenen gewählt, machten diese später Wahlvorschläge und die jeweiligen hÜheren Gremien ergänzten die unteren.
Die ältesten drei Mitglieder aus dem Rat der Diakone standen als Gemeindeälteste, genannt Oberalte, an der Spitze der Kirchengemeinde. Die Gemeindeältesten aller Kirchspiele bildeten zusammen das Kollegium der Oberalten. Die Oberalten waren neben ihrer kirchlichen Gemeindetätigkeit dafĂźr verantwortlich, dass die in dem Rezess ausgehandelten Einigungen zwischen Rat und BĂźrgerschaft auch eingehalten wurden. AuĂerdem beriefen die Oberalten die Vollversammlungen der BĂźrgerschaft ein und leiteten diese Versammlungen.
Die Erbgesessene Bßrgerschaft stimmte nicht geschlossen, sondern getrennt nach Kirchspiel ab. Daher fanden in der Rathaushalle vier, später fßnf Versammlungen nacheinander statt.cite-ref-5[5] Das Hamburger Stadtgebiet war in vier Kirchspiele aufgeteilt: St. Petri, St. Nikolai, St. Katharinen und St. Jacobi. 1687 wurde die Neustadt mit dem fßnften Kirchspiel St. Michaelis hinzugefßgt. Das zentrale Gremium der nunmehr 5 mal 12 Diakone hieà jetzt Collegium der Sechziger.
Die Initiative fĂźr neue Gesetze ging von dem Gremium der 144er (ab 1687: 180er) aus, einem Zusammenschluss der Diakone und Subdiakone aller Kirchspiele, in dem die Gesetze formuliert und diskutiert wurden, bevor sie dem Rat und der BĂźrgerschaft zur Abstimmung vorgelegt wurden. Diese drei Kollegien bildeten einen bĂźrgerlichen Gegenpol zum Rat, da aber auch die Diakone und damit die Oberalten ihr Amt auf Lebenszeit innehatten, waren auch diese Vertreter in der Regel sehr alt.
Dennoch war auch dieses System der BĂźrgerlichen Kollegien kein Garant fĂźr Frieden innerhalb der Stadt. So musste um 1708 eine Kaiserliche Kommission mit Waffengewalt die Ordnung in der Stadt wiederherstellen und die unterschiedlichen Gruppierungen um Rat und BĂźrgerschaft zu Verhandlungen zwingen, die 1712 ihren Abschluss im sogenannten Hauptrezess fanden. Dieser legte unter anderem fest, wer an den Versammlungen der BĂźrgerschaft teilnehmen durfte, wie viele Ratsherren (24) und BĂźrgermeister (vier) die Regierung bildeten, wie BĂźrgerschaft und Rat zusammenarbeiten sollten.
Seit 1710 erhielt die âCommerz-Deputationâ sieben Sitze in der BĂźrgerschaft. Die Wahlinstitution war die Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns. Dieses Wahlrecht ging 1919 verloren.
Vormärz und Revolutionszeit (1842 bis 1859)
Nach dem Hamburger Brand 1842, bei dem das alte Hamburger Rathaus zerstĂśrt wurde, vermehrte sich die Kritik an den Staats- und Verwaltungsorganen. Im Vormärz, der Ăźberall in Deutschland Kritik an den politischen Verhältnissen hervorbrachte, entstanden auch in Hamburg verschiedene StrĂśmungen. Auf der einen Seite standen die Liberalen, die eine Repräsentativverfassung nach englischem Vorbild forderten. Sie wollten aber bei den Wahlen das Besitz- und BildungsbĂźrgertum gegenĂźber den ärmeren Schichten bevorzugen. Die Gruppe der Demokraten dagegen wollte eine âUnbedingte Volkssouveränitätâ und eine Beteiligung aller Schichten am politischen Prozess. Gegen beide Richtungen stemmte sich die Erbgesessene BĂźrgerschaft, aus der der Senat gewählt wurde.cite-ref-6[6]
Deutsche Revolution und Hamburger Konstituante
Auf die immer massiveren Forderungen im Winter und FrĂźhjahr 1848 reagierten am 13. März der Senat und die Erbgesessene BĂźrgerschaft mit einer gemeinsamen Deputation. Sie sollte alle Forderungen sammeln und beraten. Ăberraschenderweise beruhigten sich die GemĂźter, auch wenn in der Deputation wieder nur Mitglieder der beiden Organe beteiligt waren. Die erste moderne Wahl vom 18. bis 20. April fand aber nicht zu einem Hamburger Parlament, sondern zur Frankfurter Nationalversammlung statt. Gewählt wurden die drei liberalen Politiker Edgar Daniel RoĂ, Ernst Merck und Johann Gustav Wilhelm Moritz Heckscher.
Da die Deputation sich nicht auf ein neues Wahlrecht beziehungsweise eine Verfassung einigen konnte und klar wurde, dass sie am Status quo festhalten wollte, forderten die politischen Vereine in Hamburg eine âKonstituanteâ (verfassunggebende Versammlung) nach dem Vorbild der Frankfurter Nationalversammlung. Der Senat und die Erbgesessene BĂźrgerschaft konnten sich dem Druck des Volkes nur schlecht entziehen, weil auch das BĂźrgermilitär mit den neuen politischen Ideen sympathisierte. Aber die vom Senat am 18. August 1848 zugesicherten freien Wahlen brachten Streit zwischen der liberalen und der demokratischen StrĂśmung. Streitpunkte waren vor allem die Frage nach einem relativen oder absoluten Mehrheitswahlrecht sowie nach den Diäten der Abgeordneten.
Am 8. September wurde mit Zustimmung der Erbgesessenen BĂźrgerschaft das Wahlgesetz verkĂźndet. Es sollten mit wenigen Ausnahmen alle männlichen StaatsangehĂśrigen ab 22 Jahre wahlberechtigt sein. Hamburg wurde in elf Wahlbezirke aufgeteilt, aus denen insgesamt 188 Abgeordnete gewählt werden sollten. Die beiden Hauptgruppen, die sich zur Wahl stellten, waren das fortschrittliche âLiberale Wahlkomiteeâ und der eher konservative âPatriotische Vereinâ. Die Beteiligung an der Wahl vom 5. Oktober bis 4. Dezember (es wurde nacheinander in den Wahlkreisen gewählt) fiel mit 50 % der 38.000 Wahlberechtigten ernĂźchternd aus. Das Liberale Wahlkomitee ging aber mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen als klarer Sieger aus dieser Wahl hervor. David Christopher Mettlerkamp wurde Alterspräsident der Konstituante und forderte am Anfang der Beratungen: âGleiche politische und bĂźrgerliche Berechtigung aller StaatsangehĂśrigen, [âŚ] ist eine unabweisliche Forderung der Vernunft und eines sittlichen Willens.âcite-ref-7[7]
Präsident dieser Konstituante wurde zeitweise Johannes Versmann, der 1859 erster Präsident der BĂźrgerschaft werden sollte. Als herausragender Erfolg kann die Verabschiedung der âVerfassung des Freistaates Hamburgâ vom 11. Juli 1849 gesehen werden.cite-ref-8[8] Die Konstituante tagte bis zu ihrer AuflĂśsung 1850 in den Räumen der Patriotischen Gesellschaft von 1765.cite-ref-9[9]
Restauration
Die Restauration nach der Revolution machte auch vor Hamburg nicht halt. Als im Rahmen des Schleswig-Holsteinischen Krieges ab August 1849 preuĂische Truppen in Hamburg stationiert waren und Hamburg dem Drei-KĂśnigs-BĂźndnis PreuĂen, Sachsen und Hannover beigetreten war, wurden die demokratischen Kräfte zurĂźckgedrängt, und die konservativen Kräfte bekamen die Oberhand. Am 14. Juni 1850 wurde die Konstituante aufgelĂśst. Schon vorher hatte sie sich am 2. Mai wegen andauernder Beschlussunfähigkeit auf unbestimmte Zeit vertagt. In der Folge gab es zwar viele Diskussionen und auch einen Entwurf zu einer neuen Verfassung durch die âNeuner Kommissionâ,cite-ref-10[10] aber erst 1859/1869 wurden zĂśgerliche Reformen im Wahlrecht und in den Verfassungsfragen umgesetzt.cite-ref-11[11]
Die Erbgesessene BĂźrgerschaft trat am 24. November 1859 zu ihrer letzten Versammlung zusammen. Zwischen 1.200 und 1.600 stimmberechtigte Männer waren anwesend und schafften sich selbst und die Oberalten als Gremien ab. âZutritt zu dieser [d. h. der Erbgesessenen BĂźrgerschaft] hatte jeder gehabt, der das BĂźrgerrecht sowie eines der alten Häuser (âErbenâ) besaĂ. Berechtigt zum Mitreden waren etwa 4000 bis 5000 Männer gewesen, die wie in den Schweizer Urkantonen â nur fĂźr sich selbst sprachen.âcite-ref-12[12]
Parlamentarische BĂźrgerschaft (1859 bis 1918)
Der Status der BĂźrgerschaft wurde durch die Hamburgische Verfassung vom 28. September 1860 aufgewertet. Der Senat war ab diesem Moment von der BĂźrgerschaft zum Teil abhängig. Durch die Verfassung, die von Senat und BĂźrgerschaft verabschiedet wurde, konnten die Mitglieder der BĂźrgerschaft erstmals die Senatoren wählen. Vorher waren die Senatoren durch âSelbstergänzungâ des Senats bestimmt worden. Weiterhin war das Amt eines Senators auf Lebenszeit angelegt.
Die Verfassung und somit auch die Wahl zur BĂźrgerschaft waren bis 1918 nicht demokratisch, sondern zum grĂśĂten Teil timokratisch (Herrschaft der Besitzenden) geprägt. Auch wenn ab Anfang des 20. Jahrhunderts andere StrĂśmungen (beispielsweise die Sozialdemokratie) beschränkten politischen Einfluss gewannen, blieb das Herrschaftsgebilde starr.cite-ref-thieme-verfassung-s-1-13-0[13]
Der Sitz der neu geschaffenen Hamburgischen Bßrgerschaft waren die Räumlichkeiten der Patriotischen Gesellschaft, die bereits die Hamburger Konstituante 1848 bis 1850 genutzt hatte. Das Rathaus, eigentlicher Ort eines Stadtparlaments, war beim Hamburger Brand von 1842 zerstÜrt worden und ein neues war bis Ende der 1850er-Jahre noch nicht errichtet worden. Erst am 26. Oktober 1897 wurde das Neue Rathaus eingeweiht und zur Heimat des Hamburger Parlaments und des Senats.
Ab der ersten gewählten Bßrgerschaft 1859
1859 wurde erstmals die BĂźrgerschaft in Wahlen bestimmt. In einer Mischung aus Zensuswahlrecht und Klassenwahlrecht wurden 192 Abgeordnete in die BĂźrgerschaft entsandt (ab 1879 nur noch 160 Abgeordnete). Die aktive Teilnahme an den Wahlen war an verschiedenste Voraussetzungen gebunden: Zum einen durften nur Männer ab 25 Jahre wählen, zum anderen mussten sie das Hamburger BĂźrgerrecht besitzen sowie regelmäĂig Steuern abfĂźhren.
Von den 192 Mandaten der BĂźrgerschaft 1859 gingen 84 aus den Zensuswahlen hervor, die vom 14. bis 21. November 1859 durchgefĂźhrt wurden. Damit war die Forderung der Hamburger âKonstituanteâ von 1848, die BĂźrgerschaft durch allgemeine Wahlen zu bestimmen, nur teilweise erfĂźllt worden. Durch das Wahlrecht, das viele Schichten und Bewohner Hamburgs ausgrenzte, war der Schritt zu einer freien, gleichen und allgemeinen Wahl noch nicht gegeben. Nur etwa fĂźnf Prozent der Bewohner Hamburgs kamen Ăźberhaupt in den Genuss des neuen Wahlrechts.cite-ref-14[14] Weitere 48 Abgeordnete wurden von den Erbgesessenen (den GrundeigentĂźmern) und 60 von den Deputierten bzw. den Gerichten (den sogenannten Notabeln) bestimmt. Die âErbgesessene BĂźrgerschaftâ wählte bei ihrer letzten Sitzung am 24. November 1859 ihre Vertreter fĂźr das neue Parlament. Zum Teil konnte eine Person in zwei oder sogar in drei Bereichen wählen; ihre Stimme erhielt so ein Ăźberproportionales Gewicht.cite-ref-15[15]
Die BĂźrgerschaft konstituierte sich am 6. Dezember 1859 und wählte den Rechtsanwalt Johannes Versmann zu ihrem Präsidenten. Dadurch, dass Versmann als Liberaler schon in der âHamburger Konstituanteâ gesessen hatte, wird deutlich, dass trotz des eingeschränkten Wahlrechts eine âreformerische Mehrheitâ in der BĂźrgerschaft Ăźberwog.cite-ref-16[16] Sekretäre und Syndici wurden weiterhin vom Senat selbst bestimmt.
In der ersten BĂźrgerschaft bildeten sich zwei Fraktionen: die Fraktion der Rechten (vorwiegend Kaufleute und Notabeln) und die Fraktion der Linken (vorwiegend Handwerker und Kleingewerbe). Die Fraktion des Linken Zentrums (vorwiegend Industrielle) kam erst 1868 dazu und forderte, die Sachthemen wieder in den Vordergrund zu stellen und nicht die politische Ăberzeugung. Die Richtungsbezeichnungen der drei Fraktionen hatten aber trotzdem mehr mit der sozialen Herkunft als mit einer politischen Ăberzeugung zu tun.cite-ref-17[17] Mit der neuen BĂźrgerschaft ging auch die Emanzipation der Juden einher. In der ersten BĂźrgerschaft saĂen neun jĂźdische Abgeordnete. Unter ihnen waren Gabriel Riesser, Isaac Wolffson, Adolph Alexander und Anton RĂŠe. Ihre verfassungsmäĂige Gleichberechtigung kam erst ein Jahr später mit der neu erlassenen Hamburgischen Verfassung.cite-ref-18[18]
1860er- bis 1880er-Jahre
Bald nach ihrer GrĂźndung ging die BĂźrgerschaft viele Einrichtungen an, die nicht mehr zeitgemäà waren oder so empfunden wurden. Als erster Schritt wurde 1860 die Torsperre aufgehoben, was der neuen Institution schnell Sympathien einbrachte. 1865 folgte ein Gewerbegesetz, das alte ZĂźnfte und BrĂźderschaften entmachtete. Dieses Gesetz war einer der ersten groĂen Streitpunkte in der BĂźrgerschaft. Aufgrund der Verfassung von 1860 und der damit einhergehenden Trennung von Staat und Kirche wurde die KirchenbuchfĂźhrung abgeschafft; stattdessen wurden die Zivilstandesregister eingefĂźhrt. Zudem kam 1876 noch die obligatorische Zivilehe hinzu. Mit dem Unterrichtsgesetz vier Jahre später wurden die Schulen und Bildungseinrichtungen unter staatliche Aufsicht gestellt. Mit diesen MaĂnahmen fand Hamburg âendlich Anschluss an die Ideen der neuen Zeitâ.cite-ref-19[19]
Die Hamburger Verfassung von 1860 wurde 1879 grundlegend reformiert. Diese in der BĂźrgerschaft lebhaft diskutierte Reform änderte auch die Institution selber: Die Anzahl der Parlamentarier wurde von 192 auf 160 reduziert. Auch der Wahlmodus wurde verändert. Nun wurde die Hälfte der Abgeordneten durch direkte und geheime Wahl bestimmt. Weiterhin blieb das Wahlrecht aber an das BĂźrgerrecht gekoppelt und grenzte breite Schichten der BevĂślkerung aus. 1879 besaĂen von den etwa 450.000 Einwohnern Hamburgs nur 22.000 das Wahlrecht zur BĂźrgerschaft, dagegen durften 103.000 ihre Stimme zur Reichstagswahl abgeben. Je 40 weitere Mandate fĂźr das Hamburger Parlament wurden durch Wahl innerhalb der GrundeigentĂźmer und der Notabeln vergeben.cite-ref-20[20] Die Notabeln setzten sich nach Artikel 30 der Verfassung aus Richtern, Handelsrichtern, Mitgliedern der VormundschaftsbehĂśrde, bĂźrgerlichen Mitgliedern der VerwaltungsbehĂśrden, der Handels- oder Gewerbe-Kammer zusammen.cite-ref-21[21]
Im Mai 1881 stimmte die BĂźrgerschaft zusammen mit dem Senat dem Beitritt zum Deutschen Zollverein zu. Ein Kompromiss zwischen dem Hamburger BĂźrgermeister Johannes Versmann und Otto von Bismarck sah ein Freihafengebiet vor, in dessen Bereich die Waren zollfrei blieben, auch wenn sie dort weiterverarbeitet oder veredelt wurden (beispielsweise Kaffee gerĂśstet). Das umstrittene Projekt, das eines der grĂśĂten Bauprogramme (Speicherstadt) der Stadt nach sich zog, wurde mit dem endgĂźltigen Beitritt im Oktober 1888 vollendet.cite-ref-22[22]
Die neuen Fraktionen
Die Sozialdemokraten kamen 1901 durch Otto Stolten zu ihrem ersten Sitz im Parlament. Die Wahl 1904 bescherte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) 13 Sitze (von 160). Dieser geringe Anteil im Vergleich zu den Ergebnissen der Reichstagswahlen lag am Hamburgischen Wahlrecht. Von den drei Hamburger Wahlkreisen der Reichstagswahlencite-ref-23[23] konnte die SPD 1880 einen, ab 1883 zwei und ab 1890 alle erobern. In freier und gleicher Wahl aller männlichen Bewohner erhielt sie dort mehr als 58 % der Stimmen.cite-ref-24[24]
1906 wurde zur Abwehr der Sozialdemokratie das Klassenwahlrecht verschärft (der sogenannte Wahlrechtsraub). Aus Protest dagegen bildete sich die Fraktion der âVereinigten Liberalenâ, deren Mitglieder â wie beispielsweise Carl Wilhelm Petersen â zuvor Ăźberwiegend der Fraktion der Rechten angehĂśrt hatten. Einzelne Abgeordnete entstammten aber auch einer der beiden anderen traditionellen Fraktionen.
Novemberrevolution (1918/1919)
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Hauptartikel
:
Novemberrevolution
In der Nacht vom 5. auf den 6. November 1918 Ăźbernahmen Matrosen unter dem 20-jährigen Maat Friedrich Zeller die Macht in Hamburg. Der Vorsitzende der USPD, Ferdinand Kalweit, Ăźbernahm am Morgen des 6. November die zivile Verantwortung. Bereits am Vormittag bildete sich unter der Leitung von Zeller und Kalweit ein âprovisorischer Arbeiter- und Soldatenratâ. Die Macht lag bereits gegen Mittag de facto bei diesem Rat, auch wenn offiziell die Stellung von BĂźrgerschaft und Senat unangetastet blieb. Am 8. November bildete sich der GroĂe Arbeiterrat in Hamburg. Zwei Tage später wurde das Exekutivgremium des Rates gewählt. Der Historiker und Linksradikale Heinrich Laufenberg, der erst wenige Stunden in der Stadt war, wurde sofort in das dreiĂigkĂśpfige Gremium gewählt und wenig später durch eine Kampfabstimmung als Vorsitzender bestätigt. Laufenberg und der Matrose Wilhelm Heise stellten somit den Kopf des in Hamburg regierenden Arbeiter- und Soldatenrats.cite-ref-25[25]
Am 12. November wurde die BĂźrgerschaft gegen den Widerstand der Mehrheits-SPD und des Ăźberwiegenden Teils der Gewerkschaften auf Druck Laufenbergs offiziell beseitigt, aber bereits wenige Tage später, am 18. November, wieder als âkommunale Verwaltungsinstanzâ eingesetzt. Sie sollte wie die BehĂśrden ihre Alltagsgeschäfte weiterfĂźhren, hatte aber keine politische Entscheidungsbefugnis. Es gab somit eine Zusammenarbeit zwischen dem Arbeiter- und Soldatenrat sowie der BĂźrgerschaft. Die Kooperation zwischen den beiden Gremien entstand daraus, dass der Rat nicht auf das Wissen und die Erfahrung im Bereich der Verwaltung verzichten konnte. Ein Problem fĂźr die BĂźrgerschaft war dagegen, dass sie von einem GroĂteil der BevĂślkerung nicht mehr als Entscheidungsträger akzeptiert wurde und sie den Rat brauchte, um MaĂnahmen durchzusetzen. Gemeinsam wurden zum Beispiel der Achtstundentag, ein neuer KĂźndigungsschutz sowie die Beseitigung der Akkordarbeit eingefĂźhrt.
Von fast allen politischen StrĂśmungen wurde eine neu gewählte BĂźrgerschaft gefordert. Die Frage, wie diese Wahl aussehen sollte, was die Aufgaben der neuen BĂźrgerschaft sein sollten und der Zeitpunkt der Wahl waren aber äuĂerst umstritten. Die SPD wollte einen schnellen Termin fĂźr eine freie, gleiche und geheime Wahl, weil dies eine der Hauptforderungen war, fĂźr die sie die Jahre vor der Revolution gekämpft hatten. Die bĂźrgerlichen und konservativen Kräfte, die vorher meist eine allgemeine und gleiche Wahl abgelehnt hatten, drängten ebenso auf einen frĂźhzeitigen Termin. Es war fĂźr sie die einzige MĂśglichkeit, wieder politischen Einfluss zu erlangen und die Machtposition des Arbeiter- und Soldatenrates zu brechen. Die USPD war eher fĂźr einen späteren Termin, um die Erfolge der Revolution zu sichern und auf ein gesichertes Fundament zu stellen. Die einzigen, die eine Verfassungsgebende Versammlung ablehnten, waren die sogenannten Linksradikalen, die sich später der neugegrĂźndeten KPD anschlossen. Es entstand unter anderem durch dieses Thema eine so heftige Kontroverse, dass sich auf Jahre ein tiefer Spalt zwischen den Arbeiterparteien bilden sollte.cite-ref-26[26]
Weimarer Republik (1919 bis 1933)
Ab 1919 galt ein allgemeines und gleiches Wahlrecht fĂźr die BĂźrgerschaft. Erst seitdem besitzt die BĂźrgerschaft die volle Souveränität. Senatoren wurden ab diesem Zeitpunkt ausschlieĂlich von der BĂźrgerschaft gewählt. 1921 wurde dieses auch offiziell in die neu geschaffene Verfassung aufgenommen. Damit war die BĂźrgerschaft erstmals eine volle Repräsentation aller WahlbĂźrger im obersten Staatsorgan. Der Senat stand nun unter direkter Kontrolle des Parlaments.cite-ref-thieme-verfassung-s-1-13-1[13]
Nach der Wahl zur Verfassungsgebenden BĂźrgerschaft 1919 (siehe unten) wurde bis 1932 sechsmal nach den Regeln der neuen Verfassung gewählt. Die BĂźrgerschaftswahl vom 9. Oktober 1927 musste aufgrund eines Urteils des Staatsgerichtshofes fĂźr das Deutsche Reich wiederholt werden. Das Gericht entschied, dass die Wahlrechtsänderung, die eine HĂźrde fĂźr kleine Parteien zur BĂźrgerschaftswahl vorsah, verfassungswidrig sei. Die HĂźrde bestand darin, dass die Parteien 3.000 UnterstĂźtzer-Unterschriften nachweisen und eine Kaution stellen sollten. Diese MaĂnahmen waren aber mit der Reichsverfassung nicht vereinbar.cite-ref-eckardt-27-0[27]
Insgesamt gab es in der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 536 Politiker, die ein Mandat in der BĂźrgerschaft innehatten. Davon waren lediglich 44 Frauen (fĂźr die SPD: 18, KPD: 11, DDP: 6, DVP: 4, DNVP: 3, USPD 2).cite-ref-28[28]
Ab 1919 bildeten die SPD und die DDP (ab 1930 Deutsche Staatspartei [DStP]) eine Koalition und konnten so den ersten demokratischen Senat der Hansestadt bestimmen. Mit der Bßrgerschaftswahl vom 26. Oktober 1924 hatte die bisherige Koalition keine Mehrheit mehr und die Deutsche Volkspartei wurde in die Koalition mit aufgenommen. Nach der Wahl vom 27. September 1931 hatte auch dieser Zusammenschluss seine Mehrheit in der Bßrgerschaft verloren. Am 24. April 1932 wurde die NSDAP zur stärksten Fraktion in der Bßrgerschaft, konnte aber noch nicht den Senat stellen. Am 8. März 1933 wurde eine Koalition aus NSDAP, DStP, DNVP und DVP gebildet.
Die SPD stellte ab 1919 die stärkste Fraktion, bis sie 1932 knapp von der NSDAP abgelÜst wurde. Sie verlor aber während dieser Zeit ßber 20 % ihrer Stimmen. Waren es 1919 noch ßber 50 % sollten es 1931 nur noch 27,8 % der Stimmen sein.
BĂźrgerschaftswahl 1919
BĂźrgerschaftswahl 1919
%
60
50
40
30
20
10
0
50,46 %
20,47 %
8,60 %
8,07 %
4,20 %
2,86 %
2,45 %
1,20 %
1,69 %
SPD
DDP
DVP
USPD
HWB
DNVP
GeWb
Z
Sonst.
Bei der ersten Bßrgerschaftswahl am 16. März 1919 wurden erstmals alle Bßrger Hamburgs aufgerufen, zu wählen. Das Recht zu wählen war nicht mehr abhängig vom Status als Bßrger, sondern nur vom Wohnsitz, der in Hamburg sein musste. Eine der Hauptaufgaben der Bßrgerschaft war es, der Stadt eine neue Verfassung zu geben und diese mit demokratischen und republikanischen Inhalten zu fßllen.cite-ref-29[29]
Es beteiligten sich 532.911 Hamburger an den Wahlen, was eine Wahlbeteiligung von 80,55 % ergab. Die SPD gewann klar mit 50,5 % der Stimmen die Wahl. Es folgten bei den Wahlen die DDP (20,5 %), die DVP (8,6 %), die USPD (8,1 %) und der Hamburger Wirtschaftsblock (4,2 %). Durch den klaren Erfolg der SPD und DDP bei der Wahl zeigte sich ein deutliches Signal fßr die Demokratie. Die beiden Parteien hatten sich nämlich von Anfang an eindeutig fßr eine demokratische Republik ausgesprochen. Die SPD ging trotz ihrer absoluten Mehrheit eine Koalition mit der DDP ein. Schon in der Kaiserzeit war die Zusammenarbeit zwischen den Linksliberalen (Vereinigte Liberale) und Sozialdemokraten intensiv gefßhrt worden und sollte nun als Regierung eine breite Masse repräsentieren.
Bei der BĂźrgerschaftswahl 1919 hatten Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht. In der ersten BĂźrgerschaft waren von 185 Abgeordneten 17 Frauen (9,2 %). Davon stellte die SPD mit neun Frauen den grĂśĂten Anteil, gefolgt von der DDP mit vier und der USPD mit zwei. Je ein Sitz im Parlament wurde von der DVP und der DNVP mit einer Frau besetzt.cite-ref-30[30]
Kapp-Putsch
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Hauptartikel
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Kapp-Putsch
Der Kapp-Putsch 1920 wurde in Hamburg sofort von dem fĂźr die Hansestadt zuständigen Chef des Reichswehr-Brigade 9 in Stettin Paul von Lettow-Vorbeck, dem Garnisonsältesten Oberst von Wangenheim und weiteren Offizieren unterstĂźtzt. Von Wangenheim lĂśste im Verlauf des Putsches die BĂźrgerschaft auf und die veranlasste die Absetzung des Senats. Der GroĂteil der in Hamburg stationierten Mannschaften und deren Unteroffiziere sowie die Polizei hielten sich anscheinend loyal zur Republik und zu den gewählten Vertretern Hamburgs. Trotz der Weigerung des späteren Senators Hermann Carl Vering, die Einwohnerwehren gegen die Putschisten einzusetzen, verhielten diese sich in groĂen Teilen loyal zur Verfassung.
Während des Putsches unterstĂźtzten der GroĂteil der BĂźrgerschaft sowie der Hamburger Senat die demokratische Reichsregierung. FĂźr die beiden sozialdemokratischen Parteien (SPD und USPD) und die DDP sprach der liberale Politiker Christian Koch aus diesem Anlass in der BĂźrgerschaft: âWir wollen den Bruderkrieg nicht; wenn jene gewissenlosen Menschen ihn aber wollen, dann nur zu. Wir sind bereit unser Leben einzusetzen, damit das Errungene dem deutschen Volke erhalten bleibt.â Die Regierungsparteien sowie die USPD bildeten einen paritätisch besetzten Ausschuss und riefen die Demokraten auf, sich zum bewaffneten Kampf fĂźr die Republik bereitzuhalten. Die genannten Parteien sowie die Gewerkschaften, die Betriebsräteorganisationen, Beamtenverbände und weitere gesellschaftliche Gruppen riefen zum Generalstreik auf.
Durch die vehemente Gegenwehr der demokratischen Kräfte und die Folgen des erfolgreichen Generalstreiks mussten die Putschisten schnell einsehen, dass sie keine Chance hatten. Bereits zwei Tage vor dem RĂźckzug Wolfgang Kapps von seinen selbst ernannten Ămtern war am 15. März 1920 der Putsch in Hamburg beendet.cite-ref-31[31]
Hamburger Aufstand
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Hauptartikel
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Hamburger Aufstand
Dreieinhalb Jahre später war mit dem kommunistischen Hamburger Aufstand die BĂźrgerschaft wieder mit einem Umsturzversuch konfrontiert. Dieser Aufstand vom 23. bis zum 24. Oktober 1923 war aber im Gegensatz zum Kapp-Putsch in der AusfĂźhrung ein regionales Ereignis fĂźr Hamburg und Umgebung. Die Hamburger KPD und SPD standen sich in der BĂźrgerschaft noch unversĂśhnlicher gegenĂźber als Ăźberregional in der Weimarer Republik ohnehin schon. Bereits vor der offenen Revolte waren Tendenzen in der BĂźrgerschaft Ăźber eine gewaltsame Auseinandersetzung hĂśrbar. Der KPD-Politiker Hugo Urbahns sagte zum Beispiel am 5. September 1923: â[âŚ] deswegen sagen wir den Arbeitern: SchlieĂt Euch zusammen gegen das Unternehmen, gegen diesen Staat, gegen die Sozialdemokratische Partei und die GewerkschaftsfĂźhrer; nehmt den Kampf auf, wenn es sein muss, mit den Waffen in der Faust, [âŚ] nehmt den Kampf auf mit allen Mitteln; erst dann werdet Ihr Gewissheit haben, daĂ Ihr errettet werdet vor dem Unternehmertum und vor den FĂźhrern, die gegen Euch wĂźten!â.cite-ref-32[32] Solche Aufrufe sollten sich in der Zeit bis zum Aufstand wiederholen, vor allem weil das Parteiorgan, die Hamburger Volkszeitung, zum wiederholten Male verboten wurde. Die KPD in der BĂźrgerschaft ging aber die Ăźberwiegende Zeit der normalen Parlamentstätigkeit nach und beteiligte sich an den tagespolitischen Themen.cite-ref-33[33]
Nachdem in den Morgenstunden des 23. Oktober der Aufstand losgebrochen war, standen die Kommunisten einer Ăbermacht an Hamburger und Altonaer Polizei gegenĂźber. Der Aufruhr war schon am Abend des Tages in fast allen Gebieten gescheitert. Nur in Barmbek und Schiffbek konnten die Aufständischen sich bis zum nächsten Tag halten. Das Ergebnis der zwei Tage waren Ăźber 100 Tote und eine weitere Verschärfung der Spannungen zwischen den beiden Arbeiterparteien.
Am 24. Oktober um 18 Uhr, also wenige Stunden nach dem generellen Ende des Aufstandes, kam die BĂźrgerschaft zu ihrer regulären Sitzung zusammen. Neben der kommunistischen Verantwortung des Aufstandes wurde von den sozialdemokratischen Abgeordneten aber auch die Notlage der deutschen BevĂślkerung angesprochen, die eine solche Aktion erst ermĂśglichen konnte. Neben der an der Regierung beteiligten DDP lehnten auch die rechten Parteien den Aufstand als Terrorakt ab. Die DVP hätte noch mehr Härte gegenĂźber den Aufständischen angebracht gefunden. Von kommunistischer Seite war es Karl SeĂ, der sich zu den Ereignissen äuĂerte. Er sagte nichts direkt zum Aufstand, sondern griff die anderen Parteien, vor allem die SPD, und das kapitalistische System scharf an. In der Nacht zum 24. Oktober und den darauffolgenden Tagen waren insgesamt sieben kommunistische Mitglieder der BĂźrgerschaft verhaftet worden. Der Abgeordnete Hugo Urbahns hielt sich versteckt und wurde erst am 13. Januar des folgenden Jahres verhaftet. Erst ein Jahr später kam es zu Verurteilungen der beteiligten kommunistischen Abgeordneten, Redakteure und Gewerkschafter. Die BĂźrgerschaftsabgeordneten waren Karl RĂźhl, Fritz Esser, Alfred Levy und Karl KĂśppen. Andere Politiker wie Ernst Thälmann oder Hans Kippenberger tauchten unter.
BĂźrgerschaftswahl 1924
1924 wurde die Bßrgerschaft das dritte Mal während der Weimarer Republik gewählt. Die Wahlbeteiligung sank bei dieser Wahl von 80,55 % (1919) und 70,9 % (1921) auf nur noch 66,06 %. Die absolute Zahl der Wähler blieb dabei aber aufgrund des Wachstums der Stadt mit etwa 535.000 fast gleich. Im Ergebnis stellten zehn Parteien die 160 Abgeordneten, wobei die fßnf kleinen Parteien nur insgesamt elf Mandate verbuchen konnten.
Nachdem sich die Regierungskoalition trotz groĂer Verluste im Wahljahr 1921 noch einmal hatte behaupten kĂśnnen, war sie dieses Mal auf einen weiteren Partner angewiesen. Im Gegensatz zur ersten Wahl 1919, bei der die Koalition aus SPD und DDP noch eine Zustimmung von Ăźber 70 % erhalten hatte, musste sie sich 1921 schon mit knapp 55 % zufriedengeben und 1924 schenkten ihr nur noch etwas mehr als 45 % der Wähler das Vertrauen. Die DVP wurde als neuer Koalitionspartner gewonnen. Diese Partei hatte ihr Ergebnis gegenĂźber der Wahl von 1921 behaupten und sogar leicht ausbauen kĂśnnen und stellte die viertstärkste Kraft dar. Das Selbstverständnis dieser Partei war ein gänzlich anderes als das der SPD und der DDP. Die Partei legte gerade in Hamburg Wert darauf, eine Rechtspartei (oder auch schwarz-weiĂ-rote-Partei) zu sein. Sie hatte eine Abneigung gegen den demokratischen Staat und war zudem nicht an einem Ausgleich zwischen den sozialen Schichten interessiert. Den Staat aber direkt zu bekämpfen, stand gegen die âTradition des hanseatischen Besitz- und BildungsbĂźrgertumsâ. Der Drang vieler Mitglieder der DVP, wieder in die Machtzentrale zu kommen, Ăźberwog trotz der Abneigung gegenĂźber den linksliberalen und sozialdemokratischen Parteien.
Die antirepublikanischen Kräfte auf der linken und rechten Seite des politischen Spektrums gingen mit ßber 30 % gestärkt aus der Wahl hervor. Die DNVP stellte mit fast 17 % der Stimmen und einem Zugewinn gegenßber 1921 von ßber 5 % die zweitstärkste Kraft innerhalb des Parlamentes. Es sollte aber auch das beste Ergebnis fßr die Partei bleiben.cite-ref-34[34]
BĂźrgerschaftswahl 1927 und 1928
Erstmals seit dem Hamburger Aufstand kam es nach der Bßrgerschaftswahl vom 9. Oktober 1927 wieder zu Verhandlungen zwischen den beiden Arbeiterparteien SPD und KPD. Doch trotz dieser Verhandlungen konnten sich die beiden Parteien nicht auf eine Koalition einigen. Die SPD forderte als stärkere Partei die Richtlinien der gemeinsamen Politik vorzugeben, was die KPD kategorisch ablehnte. Dagegen konnte sich die SPD nicht auf die Mindestforderungen der KPD einlassen und auch nicht auf das Angebot, sich von den Kommunisten als eine Minderheitsregierung tolerieren zu lassen. Am 26. Oktober wurden die Gespräche offiziell als gescheitert erklärt. Die SPD setzte die Koalition mit der DDP und der DVP, die seit 1925 bestand, fort. Auch nachdem die Wahl von 1927 vom Staatsgerichtshof fßr ungßltig erklärt worden war und im darauf folgenden Jahr wieder gewählt werden musste, blieb die Koalition bestehen.cite-ref-35[35]
Zeit der Stabilisierung
Zwischen 1924 und 1929 war in der gesamten Weimarer Republik eine ârelative Stabilisierungâ zu erkennen.cite-ref-36[36] Dies galt auch fĂźr die Stadt Hamburg, wo in dieser Zeit Sozialreformen durchgefĂźhrt wurden. Trotz des Koalitionspartners DVP, die sich nicht als Reformpartei einen Namen machte, wurden in den Jahren durch die SPD und die DDP die Reformen vorangetrieben. Zudem entstand Druck auf die SPD vonseiten der um Wählerstimmen konkurrierenden KPD.
Nach den Revolutions- und Krisenjahren, in denen durch Unruhen und Geldentwertung keine Zeit und keine MĂśglichkeiten fĂźr groĂe Reformvorhaben war, sollte sich ab 1924 die BĂźrgerschaft vermehrt den Bereichen der Wohnungsbau-, Bildungs- und Sozialpolitik zuwenden. Unter Fritz Schumacher als Oberbaudirektor wurden durch die BĂźrgerschaft Gelder bewilligt, um den sozialen Wohnungsbau zu fĂśrdern. In der Weimarer Republik und gerade in der Zeit zwischen 1923 und 1931 entstanden Ăźber 60.000 Neubauwohnungen in der Stadt. In der Schul- und Ausbildungspolitik wurden viele verschiedene Bereiche angegangen. Die Volksschulen wurden räumlich erweitert (sie erhielten Gymnastikhallen und Festsäle) oder wurden neu gebaut. Die Klassen wurden verkleinert und die Lehrerausbildung wurde durch die universitäre Anbindung fĂźr Volksschullehrer verbessert. Die Bildungspolitik der Sozialdemokraten und Liberalen wurde von konservativer Seite in der BĂźrgerschaft als Verschwendungssucht angeprangert. Eine weitere Reform war die Erschaffung eines modernen und auf Resozialisierung aufbauenden Strafvollzuges unter der Leitung des BĂźrgerschaftsabgeordneten Christian Koch.cite-ref-37[37]
Untergang der Demokratie in Hamburg
Die Nationalsozialisten zogen bei der Wiederholungswahl 1928 (die Wahl vom Oktober 1927 wurde als ungĂźltig erklärt) mit drei Mandaten ein. Drei Jahre später stellten sie bei der nächsten Wahl bereits 43 Abgeordnete. Die Parlamentsmehrheit, die bis dahin von SPD, DDP und zum Teil der DVP gestellt wurde, war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden. Die Parteien, die die Weimarer Republik ablehnten (NSDAP und DNVP auf der rechten Seite und die KPD auf der linken), hatten nun ein Ăbergewicht im Parlament, waren aber ideologisch vĂśllig entgegengesetzt und konnten sich nicht auf ein gemeinsames Programm einigen. Der Senat, der vom Willen der BĂźrgerschaft abhängig war, hatte ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der Weimarer Republik keine Mehrheit mehr in der BĂźrgerschaft. Eine Mehrheit, den Senat abzuwählen, fand sich aber auch nicht.cite-ref-eckardt-27-1[27]
BĂźrgerschaftswahlen zwischen 1919 und 1932
| Jahr | USPD | KPD | SPD | DDP | DVP | Zentrum | CSVD | DNVP | VSB | NSDAP | HWB | GeWb | Gt | WP | Abel | MSUWB | VRP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1919 | 8,07 % 13 Sitze | â | 50,46 % 82 Sitze | 20,47 % 33 Sitze | 8,60 % 13 Sitze | 1,20 % 2 Sitze | â | 2,86 % 4 Sitze | â | â | 5,60 % 9 Sitze | 2,45 % 4 Sitze | â | â | â | â | â |
| 1921 | 1,43 % 2 Sitze | 11,04 % 17 Sitze | 40,62 % 67 Sitze | 14,10 % 23 Sitze | 13,90 % 23 Sitze | 1,23 % 2 Sitze | â | 11,27 % 18 Sitze | â | â | 3,51 % 5 Sitze | 2,25 % 3 Sitze | â | â | â | â | â |
| 1924 | â | 14,70 % 24 Sitze | 32,44 % 53 Sitze | 13,22 % 21 Sitze | 14,00 % 23 Sitze | 1,59 % 2 Sitze | â | 16,96 % 28 Sitze | 2,53 % 4 Sitze | â | â | â | 1,27 % 2 Sitze | â | 0,65 % 1 Sitz | 1,31 % 2 Sitze | â |
| 1927 [ 38 ] | â | 16,99 % 27 Sitze | 38,15 % 63 Sitze | 10,06 % 16 Sitze | 11,17 % 18 Sitze | 1,51 % 2 Sitze | â | 15,23 % 25 Sitze | â | 1,50 % 2 Sitze | â | â | â | 4,19 % 6 Sitze | â | â | 1,20 % 1 Sitz |
| 1928 | | 16,65 % 27 Sitze | 35,94 % 60 Sitze | 12,76 % 21 Sitze | 12,46 % 20 Sitze | 1,37 % 2 Sitze | â | 13,70 % 22 Sitze | â | 2,15 % 3 Sitze | â | â | â | 2,93 % 4 Sitze | â | â | 0,82 % 1 Sitz |
| 1931 | | 21,86 % 35 Sitze | 27,81 % 46 Sitze | 8,70 % 14 Sitze | 4,79 % 7 Sitze | 1,40 % 2 Sitze | 1,41 % 2 Sitze | 5,61 % 9 Sitze | â | 26,25 % 43 Sitze | â | â | â | 1,47 % 2 Sitze | â | â | â |
| 1932 | | 15,97 % 26 Sitze | 30,23 % 49 Sitze | 11,24 % 18 Sitze | 3,18 % 5 Sitze | 1,34 % 2 Sitze | 1,03 % 1 Sitz | 4,32 % 7 Sitze | â | 31,23 % 51 Sitze | â | â | â | 0,65 % 1 Sitz | â | â | â |
Anmerkung: Die Reihenfolge der Parteien wurde aus der Tabelle bei BĂźttner Ăźbernommen.cite-ref-39[39]
Nationalsozialismus (1933 bis 1945)
Nach der MachtĂźbernahme Hitlers begann im SPD-regierten Hamburg der Polizeisenator Adolph SchĂśnfelder auf Druck der NSDAP mit der Verfolgung der ersten KPD-BĂźrgerschaftsabgeordneten. Die SPD gab sich der Illusion hin, durch âäuĂerste Korrektheit gegenĂźber der Reichsregierungâ eine âMachtergreifung der NSDAPâ in Hamburg zu verhindern. Spätestens Anfang März wurden die Funktionäre der SPD eines besseren belehrt. Mehrere Abgeordnete der Sozialdemokraten wurden am 5. März trotz ihrer eigentlichen Immunität festgenommen.cite-ref-40[40]
Am 8. März 1933 wählte die BĂźrgerschaft den neuen Senat mit zwĂślf Senatoren. Von den Senatoren waren die Hälfte Mitglieder der NSDAP oder von dieser gestellt, die andere Hälfte kam von den bĂźrgerlichen Koalitionspartnern. Die Abgeordneten der KPD waren bereits durch Verhaftung oder Verfolgung aus der BĂźrgerschaft gedrängt worden.cite-ref-jochmann-41-0[41] Die KPD nahm am 8. März in einem Brief an den BĂźrgerschaftspräsidenten Herbert Ruscheweyh zur Wahl des neuen Senats Ende März Stellung: âGegen die Funktionäre und Abgeordneten der KPD ist Haftbefehl ausgesprochen. Wir haben keine Veranlassung, unsere Abgeordneten freiwillig der faschistischen Diktatur auszuliefern und nehmen darum an der heutigen Sitzung nicht teil.âcite-ref-42[42] Das KZ Wittmoor wurde Ende März im Wittmoor als erstes Hamburger Konzentrationslager eingerichtet. Dort wurde unter anderem der KPD-Abgeordnete Alfred Levy inhaftiert. Später wurden auch Mitglieder der SPD und der SAPD dort eingesperrt und gefoltert.
Am 31. März 1933 wurde mit dem Ersten Gleichschaltungsgesetz die Bßrgerschaft entsprechend der Stimmenverteilung der Reichstagswahl vom 5. März 1933 gebildet, so dass die NSDAP die Macht ßbernehmen konnte. Zugleich verringerte man die Mandate in der Bßrgerschaft, indem man die Sitze der KPD ersatzlos strich. Die Bßrgerschaft kam am 10. Mai zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, bei der Fritz Meyer (NSDAP) zum neuen Präsidenten gewählt wurde. Bßrgermeister Carl Vincent Krogmann machte den Parlamentariern zweifelsfrei klar, dass der Senat der Bßrgerschaft keine Rechenschaft mehr schuldig sei. Es wurde offensichtlich, dass den neuen Machthabern nichts an einer Volksvertretung lag. Die ßbriggebliebenen Parlamentarier der SPD und der Linksliberalen ßberlegten ihre Mandate niederzulegen, weil eine Mitarbeit in einem machtlosen Gremium sinnlos wäre.cite-ref-jochmann-41-1[41]
Die zweite Bßrgerschaftssitzung am 31. Mai 1933 dauerte knapp eine halbe Stunde. Aussprachen oder Diskussionen waren nicht gestattet, der neue Bßrgerschaftspräsident war der einzige Redner der Versammlung. Die NSDAP-Anträge galten als angenommen, anderes wurde nicht verhandelt.cite-ref-43[43]
Am 28. Juni 1933 kam die BĂźrgerschaft zu ihrer dritten Sitzung und zum vorerst letzten Mal zusammen. Die 32 SPD-Abgeordneten waren dabei aufgrund des von Innenminister Wilhelm Frick am 21. Juni 1933 erlassenen Betätigungsverbotes von der Teilnahme ausgeschlossen. Nachdem am 14. Juli 1933 die SPD, wie schon vorher die KPD, ganz verboten wurde, wuchs der Druck auf die restlichen Parteien. Zur SelbstauflĂśsung gezwungen bzw. aufgefordert wurden die DStP und die in Deutschnationale Front umbenannte DNVP. Der Stahlhelm, der Ăźber das WahlbĂźndnis Kampffront Schwarz-WeiĂ-Rot in der BĂźrgerschaft vertreten war, wurde unter der Bezeichnung Nationalsozialistischer Deutscher Frontkämpferbund 1934 in die SA Ăźbernommen. Die DVP hatte sich in Hamburg schon am 1. April 1933 aufgelĂśst, die Mehrheit der Mitglieder war zur NSDAP Ăźbergetreten.
Die BĂźrgerschaft tagte nach dem 28. Juni 1933 nicht mehr, am 14. Oktober 1933 lĂśste sie der Reichsstatthalter Karl Kaufmann auf. Da neben der NSDAP keine Partei offiziell mehr existieren durfte, verlor die Existenz eines Parlamentes ihren Sinn. Der am 20. Juli 1933 neugeschaffene Staatsrat sollte den Schein einer fortbestehenden Repräsentanz aller Schichten und Stände wahren.cite-ref-hh-drittes-reich-44-0[44] Mit dem GroĂ-Hamburg-Gesetz wurde im April 1937 der Hamburger Staatsrat durch eine sogenannte Ratsherrenversammlung, eine weitere Attrappe bĂźrgerlicher Beteiligung, ersetzt.cite-ref-hh-drittes-reich-44-1[44]
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden viele ehemalige Bßrgerschaftsabgeordnete der Sozialdemokraten und Kommunisten verfolgt, 18 von ihnen wurden ermordet. Der Verfolgung und dem Polizeiterror waren zudem auch bßrgerliche Kräfte aus dem linksliberalen Spektrum ausgesetzt.cite-ref-45[45]
Siehe auch
:
Liste der im Nationalsozialismus ermordeten Mitglieder der Hamburgischen BĂźrgerschaft
Besatzungszeit (1945 bis 1949)
Während der britischen Besatzung nach dem Zweiten Weltkrieg konstituierten sich zwei BĂźrgerschaften. Zum einen die ernannte BĂźrgerschaft im Februar 1946 und die erste frei gewählte im Oktober desselben Jahres. Hamburg war durch das âGroĂ-Hamburg-Gesetzâ von 1937 erheblich vergrĂśĂert worden. Die neuen Grenzen Hamburgs wurden von den Alliierten im Wesentlichen Ăźbernommen, so dass die einwohnerstarken Gebiete Altona, Wandsbek oder auch Harburg-Wilhelmsburg bei der ersten freien und demokratischen Wahl der Nachkriegszeit vom 13. Oktober 1946 erstmals die MĂśglichkeit hatten, sich an einer Wahl zur Hamburgischen BĂźrgerschaft zu beteiligen.
Die ernannte BĂźrgerschaft
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Rudolf Petersen schon im Sommer 1945 beauftragt, einen neuen Senat fĂźr Hamburg zu bilden. Politiker von ehemaligen Parteien der BĂźrgerschaft versuchten schon am 26. Juli 1945 Petersen davon zu Ăźberzeugen, eine vorläufige BĂźrgerschaft einzurichten. Die Delegation, bestehend aus Karl Meitmann (SPD), Friedrich Dettmann (KPD), Max Traeger (Staatspartei) und Franz Beyrich (Zentrum), war der Meinung, dass ein âBeratender Ausschuss der Hamburger BĂźrgerschaftâ die politische Willensbildung ankurbeln kĂśnne und Verbindungsglied zwischen Besatzungsmacht, berufenem Senat und Hamburger BevĂślkerung werden kĂśnne. Petersen befĂźrwortete die Idee, musste die Entscheidung aber an die Militärregierung weiterleiten. Diese lehnte ab, indem sie nichts von sich hĂśren lieĂ.cite-ref-46[46] Erst am 22. September stellte die Besatzungsmacht einen Ratsausschuss in Aussicht. Dieser sollte neben den frĂźheren Parteien auch von Personen aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten besetzt werden. Der Militärregierung war es wichtig, einen breiten Querschnitt der âeinfachen BĂźrgerâ mit einzubeziehen und so die Demokratie von unten her aufzubauen.cite-ref-47[47] Am 27. Februar 1946 traf sich die Ernannte BĂźrgerschaft zu ihrer konstituierenden Sitzung. Herbert Ruscheweyh, dem letzten BĂźrgerschaftspräsidenten vor 1933, wurde wieder der Vorsitz im Parlament eingeräumt. An der Sitzung nahmen neben den 81 Abgeordneten auch der Generalleutnant Sir Evelyn Barker (Militärgouverneur fĂźr Schleswig-Holstein und Hamburg) und der Hamburger Stadtkommandant Brigadier H. Armytage teil.
Die Hauptaufgabe der ernannten BĂźrgerschaft war die Erarbeitung einer neuen Verfassung, die am 15. Mai 1946 verabschiedet wurde. Der spätere Hamburger BĂźrgermeister Paul Nevermann, zu der Zeit Senator, sagte bei der Grundsatzdebatte als Vertreter seiner Fraktion am 20. März 1946 vor der BĂźrgerschaft: âDie Âťverfassungslose, die schreckliche ZeitÂŤ ist Ăźberwunden. Das politische Leben soll wieder auf breite Basis eines staatsrechtlichen Grundgesetzes gestellt werden. Wir wollen damit bekunden, daĂ wir gewillt sind, Deutschland und Hamburg wieder zu einem Rechtsstaat auszubauen.â Daneben war es vor allem Aufgabe der BĂźrgerschaft die Sozialprobleme der Stadt zu organisieren. Im Vordergrund standen die Lebensmittelversorgung der BevĂślkerung, die TrĂźmmerräumung und damit die ersten AufbaumaĂnahmen.cite-ref-48[48]
Die Ernannte BĂźrgerschaft war ein Teil der schrittweisen WiedereinfĂźhrung von demokratischen Elementen in der Stadt. Zudem konnten sich in der BĂźrgerschaft die Parteien mit zum Teil neuem Profil bilden und sammeln. Am 8. Oktober 1946 beendete die Ernannte BĂźrgerschaft ihre Arbeit. Paul Nevermann sagte in der letzten Sitzung der ernannten BĂźrgerschaft am 7. Oktober rĂźckblickend: âEs ist ja die historische Tragik der demokratischen Kräfte, daĂ sie immer dann ihre Aufgabe antreten mĂźssen, wenn ein autoritäres Staatssystem ein VolksvermĂśgen in die Luft gepulvert hat. [âŚ] Das war nach dem ersten Krieg so und das ist jetzt wieder der Fall. Die Tatsache, daĂ wir angesichts einer unabsehbaren Vernichtung sachlicher Werte in diesem Lande gerade wegen der Armut eine starke Sozialpolitik zu treiben gezwungen sind, macht uns die Aufgabe selbstverständlich besonders schwer.âcite-ref-49[49]
1. Wahlperiode (1946 bis 1949)
In die erste gewählte Bßrgerschaft nach dem Zweiten Weltkrieg wurden 110 Abgeordnete gewählt (später 120 bzw. ab 1991 121). Ihre konstituierende Sitzung fand am 30. Oktober 1946 statt. Durch die Gewichtung der Stimmen anhand des Mehrheitswahlrechts bekam die SPD 83 Sitze in der Bßrgerschaft, obwohl sie nur einen Stimmenanteil von 43 % erreicht hatte. Die SPD verfßgte also ßber eine ßberragende Mehrheit in der Bßrgerschaft und hätte ganz allein die Regierung stellen kÜnnen, versuchte aber trotzdem mit einer Koalition die neue Demokratie auf ein breiteres Fundament zu stellen. Auf der einen Seite wollte man an die lange Tradition zwischen Sozialdemokraten und Liberalen in Hamburg anknßpfen und auf der anderen Seite den Bruderkampf mit der KPD nicht wieder aufkommen lassen. So kam es zu einer aus heutiger Sicht sehr ungewÜhnlichen Koalition: die SPD erhielt neun, die FDP drei und die KPD einen Sitz in der neuen Regierung.
Kritik (nicht nur durch die Opposition!) gegen das Wahlsystem der britischen Besatzung kam schnell auf, und dieses wurde schon 1949 bei der nächsten BĂźrgerschaftswahl nur noch modifiziert angewendet. Der aus der Emigration zurĂźckgekehrte und neu gewählte BĂźrgermeister Max Brauer war selbst der Ăberzeugung, dass es eine starke Opposition geben mĂźsse und das zunächst von den Briten eingefĂźhrte Wahlsystem fĂźr das Hamburg der Nachkriegszeit nicht angebracht sei. Der Kampf um ein neues BĂźrgerschaftswahlrecht sollte in dieser Wahlperiode noch häufiger auf der Tagesordnung stehen.cite-ref-50[50]
Die drei Regierungsparteien zeigten eine deutliche personelle Kontinuität zu den Parteien der Weimarer Republik. Die SPD (z. B. Gustav Dahrendorf oder Paula Karpinski) und KPD (z. B. Friedrich Dettmann oder Gustav Gundelach) konnten auf die Parteistrukturen der ersten Deutschen Republik zurßckgreifen, aber auch die FDP formierte sich hauptsächlich aus den Mitgliedern der ehemaligen DDP (z. B. Christian Koch). Dagegen war die in der Opposition sitzende CDU eine Partei von vielen neuen Politikern, die noch keine praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem Parlamentswesen hatten. Als Ausnahme ist der ehemalige DVP-Politiker Paul de Chapeaurouge zu nennen, der sich um eine bßrgerliche Sammlungsbewegung bemßhte. Trotz dieses Nachteils in der Parteistruktur konnten sich schnell einzelne Politiker der Opposition profilieren (z. B. Erik Blumenfeld oder Renatus Weber).cite-ref-51[51]
Wahlen/Legislaturperioden (ab 1949)
2. u. 3. Wahlperiode (1949 bis 1957)
Während der 1. Wahlperiode (1946â1949) wurde ein neues Wahlgesetz beschlossen, das bei der Wahl 1949 erstmals umgesetzt wurde. Es sollte die Ăbermacht einer einzelnen Partei (in diesem Fall der SPD) und das reine Mehrheitswahlsystem abgelĂśst werden. Neu waren die Aufstockung der Mandate von 110 auf 120 Parlamentarier und eine vierjährige Wahlperiode (bisher waren drei Jahre vorgesehen). Das Wahlsystem war ein Mischsystem aus einem Mehrheitswahlrecht (72 Mandate) und einem Verhältniswahlrecht (48 Mandate).cite-ref-52[52] Bei der BĂźrgerschaftswahl 1949 wurde die SPD wieder die stärkste Partei, stellte aber nur noch 65 (vorher 83) Sitze. Die Koalition zwischen SPD und FDP war schon vor der Wahl zerbrochen. Die FDP hatte sich mit der CDU und der DKP-DRP zusammengetan und den Vaterstädtischen Bund Hamburg wiederbelebt, eine Idee des Abgeordneten Paul de Chapeaurouge um die bĂźrgerlichen Kräfte zu bĂźndeln und den sozialistischen und kommunistischen Kräften etwas entgegenzustellen. Die Wahlbeteiligung lag mit 70,5 % fast 10 Prozentpunkte unter der von 1946.cite-ref-53[53] Die Hauptaufgabe der BĂźrgerschaft war die Beratung und die Ausarbeitung einer Hamburger Verfassung. Vor allem die Verfassungsexperten der beiden groĂen Parteien, der Abgeordnete Renatus Weber (CDU) und der Senatssyndikus Wilhelm Drexelius (SPD), traten im Verfassungsausschuss und in den Ăśffentlichen Beratungen hervor. Es gab grundlegende Unterschiede der beiden BlĂścke in den Ansichten zur Ausrichtung der Verfassung. Die SPD forderte eine âVergesellschaftung von Grund und Bodenâ und ein Verbot von wirtschaftlicher Macht in privater Hand sowie von Monopolbildung. Der bĂźrgerliche Block forderte dagegen eine liberalere und wirtschaftlich ausgerichtete Grundlage der Verfassung.cite-ref-54[54] Man verständigte sich auf folgende Formulierung in der Präambel, wie sie bis heute GĂźltigkeit hat: âUm die politische, soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung zu verwirklichen, verbindet sich die politische Demokratie mit den Ideen der wirtschaftlichen Demokratie.âcite-ref-55[55] Im Unterschied zu den meisten anderen Landesverfassungen sind in Hamburg viele Fragen des materiellen Verfassungsrechts in allgemeine Gesetze verlagert worden. Dadurch kĂśnnen viele Ănderungen, bei denen in anderen Bundesländern die Stimmen der Opposition fĂźr eine Verfassungsänderung benĂśtigt werden, mit der einfachen Mehrheit des Parlaments beschlossen werden.cite-ref-56[56] Die Verfassung wurde von allen Mitgliedern der BĂźrgerschaft, auĂer den 5 Abgeordneten der KPD, am 4. Juni 1952 beschlossen. Hamburg war das letzte der westlichen Bundesländer, das sich eine Verfassung gegeben hatte.cite-ref-57[57]
Am 1. November 1953 fand die Wahl zur 3. Nachkriegsbßrgerschaft statt. Nach einem zum Teil sehr emotional und hart gefßhrten Wahlkampf, der sich vor allem mit der Schulreform beschäftigte, gewann eine Neuauflage des Bßrgerblocks, der in der vorangegangenen Wahl keine Mehrheit fand. Diesmal setzte sich der Hamburg-Block aus CDU, FDP und DP durch und errang mit 62 Sitzen eine knappe Mehrheit. Der Block wählte den CDU-Politiker Kurt Sieveking zum Ersten Bßrgermeister. Als Opposition war nur die SPD mit 58 Sitzen vertreten (die KPD schaffte wegen der neu eingefßhrten Fßnf-Prozent-Hßrde den Sprung ins Parlament nicht mehr; zudem wurde sie während der Wahlperiode im ganzen Bundesgebiet am 17. August 1956 verboten).
Zu einer Regierungskrise kam es, als sich die Abgeordneten der DP zusammen mit der SPD an einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen den BĂźrgermeister beteiligen wollten. Auf Druck der Bundespolitik, vor allem von Konrad Adenauer, wurde diese Krise beigelegt und die Abgeordneten der DP ordneten sich wieder in den Hamburg-Block ein.cite-ref-58[58]
4. â 6. Wahlperiode (1957 bis 1970)
In den Jahren 1957 bis 1966 waren die Machtverhältnisse in der Bßrgerschaft klar aufgeteilt. Die SPD gewann während der Wahlen 1957, 1961 und 1966 stetig dazu und konnte durchgehend die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich verbuchen. Die CDU blieb in dieser Zeitspanne konstant bei knapp 30 % und die FDP unter 10 %. Trotz der absoluten Mehrheit der SPD war die FDP bis April 1966 weiterhin am Senat beteiligt.
Bei der Bßrgerschaftswahl 1957 konnte die SPD die Mehrheit der Sitze im Parlament wieder zurßckgewinnen. Der Hamburg-Block, bei der Wahl 1953 als eine Vereinigung aus bßrgerlichen Parteien geschaffen, konnte wegen grundlegender Meinungsunterschiede nicht fortgefßhrt werden. Der Block war schon vor der Wahl zerbrochen und die Parteien isoliert in den Wahlkampf gezogen. Die Wahl wurde erstmals als reine Verhältniswahl abgehalten, wie es das neue Wahlgesetz aus dem Jahre 1956 vorsah.cite-ref-59[59]
Die Deutsche Partei (DP), die 1953 noch mit dem Hamburg-Block ins Parlament eingezogen war, schaffte den Wiedereinzug nicht. Die KPD (die bei der Wahl 1953 noch 3,2 % der Stimmen erhalten hatte) war wegen des Parteiverbotes von 1956 bei dieser und den folgenden Wahlen nicht mehr vertreten. Bis zum ersten Einzug der GrĂźnen (GAL) 1982 war es den Parteien der SPD, CDU und FDP alleine Ăźberlassen, die Abgeordneten zu stellen. Keine weitere Partei schaffte in diesen Jahren den Sprung Ăźber die FĂźnf-Prozent-HĂźrde.
Eine der hitzigsten Debatten der Wahlperiode war die Frage, inwieweit der Flughafen Hamburg in Fuhlsbßttel von Dßsenflugzeugen angeflogen werden kÜnne und solle. Alle Parteien waren bemßht zu sagen, dass man vorsichtig hinsichtlich der Lärmentwicklung sein mßsse. Im Gegensatz dazu waren aber die Abgeordneten unterschiedlichster Meinung zur zukßnftigen Nutzung des Flughafens.
Bei der Bßrgerschaftswahl 1961 gab es ein klares Votum fßr die SPD/FDP-Regierung. Die SPD gewann, ebenso die FDP. Die einzige Oppositionspartei, die CDU, verlor Stimmen und rutschte unter 30 %. Während der Wahlperiode wurde die Sturmflut 1962 eines der Themen. In der Bßrgerschaft wurde unter anderem ausfßhrlich das Vorgehen des Innensenators Helmut Schmidt besprochen und der angeblich unzureichende Schutz vor solchen Flutkatastrophen moniert. Ein anderes Thema, das auch die Bßrgerschaft beschäftigte, war die sogenannte Spiegel-Affäre. 1965 gab Paul Nevermann das Amt des ersten Bßrgermeisters ab, sein Nachfolger wurde Herbert Weichmann. Dieser schaffte ein Jahr später mit 59 % bei der Bßrgerschaftswahl das bis heute beste Ergebnis fßr die SPD in der Hansestadt.cite-ref-60[60]
Nach der Bßrgerschaftswahl 1966 war die FDP nicht mehr bereit, sich an der Regierungsverantwortung zu beteiligen. Die bis dahin von der SPD ausgesprochenen freiwilligen Koalitionsangebote (die SPD hätte durch ihre absolute Mehrheit auch alleine den Senat stellen kÜnnen) wurden ausgeschlagen.cite-ref-61[61]
7. â 9. Wahlperiode (1970 bis 1982)
Bei der Wahl 1970 verlor die SPD erstmals seit 1949 Stimmenanteile. Zwar reichte die absolute Mehrheit weiterhin aus, die Regierung und den Ersten BĂźrgermeister zu stellen, aber ein Abwärtstrend sollte sich bei den nächsten Wahlen fortsetzen. Im Gegenzug konnte die CDU einen Aufwärtstrend einläuten. Unter dem Landesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Dietrich Rollmann wollte die CDU endlich dem selbst sogenannten â30-Prozent-Ghettoâ entfliehen und konnte dieses auch verwirklichen. Die FDP ging, nach der Ablehnung der Regierungsbeteiligung 1966, jetzt wieder eine Koalition mit der SPD ein (dem Senat 1970 unter Herbert Weichmann beziehungsweise dem Senat 1971 unter Peter Schulz).cite-ref-62[62]
Wichtigste Themen in der Wahlperiode waren die Forderungen der Studentenschaft nach einer Reform der Hochschulgesetzgebung. Bei der Hochschulreform hatten alle Fraktionen ihre Gesetzesvorlagen und Ideen in die BĂźrgerschaft eingebracht. Ăberschattet wurden diese Verhandlungen von den zum Teil massiven Studentenunruhen der Zeit. Ein anderes Thema war die Reform des Parlaments.
Die BĂźrgerschaftswahl 1974 sollte den Trend von 1970 bestätigen. Die SPD verlor Ăźber 10 Prozentpunkte und der Erste BĂźrgermeister Peter Schulz trat ein halbes Jahr später aufgrund des Ergebnisses zurĂźck (Nachfolger wurde Hans-Ulrich Klose). Die CDU mit ihrem Spitzenkandidaten Erik Blumenfeld schaffte den Sprung auf knapp Ăźber 40 %, womit die beiden groĂen Parteien nur noch knapp 5 % Punkte voneinander entfernt waren. Die SPD benĂśtigte erstmals die FDP um einen Senat stellen zu kĂśnnen. Die Liberalen hatten mit einem Zugewinn von 4 Prozentpunkten eine deutlich bessere Verhandlungsposition als bei den Regierungsbeteiligungen vorher. Die SPD-Fraktion wirkte dagegen zerrissen und war sich in vielen Themen uneins. So waren die Projekte des Senats wie der Bau von zwei neuen Kernkraftwerken, die Hafenerweiterung, der weitere Ausbau der Elbe als Schifffahrtsweg und der Radikalenerlass umstritten und stellten die Fraktion vor eine ZerreiĂprobe.cite-ref-63[63]
Bei der Wahl 1978 wurden die Trends der Wahlen 1970 und 1974 wieder in das Gegenteil verkehrt. Die SPD gewann mit Ăźber 50 % die absolute Mehrheit zurĂźck; die CDU verlor leicht und rutschte wieder unter 40 %. Die FDP war der klare Verlierer der Wahl und verpasste mit 4,8 % den Einzug ins Parlament. Es war die einzige Wahlperiode, in der nur die beiden groĂen Parteien der SPD und CDU in der BĂźrgerschaft vertreten waren. Bereits bei der nächsten Wahl schaffte die GrĂźn-Alternative Liste erstmals den Einzug ins Hamburger Parlament. Bei der Wahl 1978 waren die beiden Vorgänger-Organisationen Bunte Liste â Wehrt euch und die GrĂźne Liste Umweltschutz (GLU) auf zusammen mehr als 4 % gekommen, in Hamburg-EimsbĂźttel konnte die Bunte Liste sogar mit zwei Abgeordneten in die Bezirksversammlung einziehen.cite-ref-gal-geschichte-64-0[64]
10. â 13. Wahlperiode (1982 bis 1991)
1982 und 1986/87 sollte es je zwei BĂźrgerschaftswahlen mit jeweils stark unterschiedlichen Ergebnissen geben. Durch die sogenannten âHamburger Verhältnisseâ konnten sich die Parteien auf keine regierungsfähige Mehrheit einigen und somit war der einzige Ausweg in beiden Fällen eine Neuwahl.cite-ref-65[65]
Bei der ersten Wahl im Juni 1982 konnte die CDU erstmals die meisten Stimmen auf sich versammeln. Mit einem Vorsprung von einem halben Prozentpunkt besser als die SPD, aber ohne reellen Koalitionspartner, konnte die CDU keine Mehrheit in der BĂźrgerschaft stellen. Die FDP war nicht in die BĂźrgerschaft eingezogen und wieder knapp an der FĂźnf-Prozent-HĂźrde gescheitert. Eine GroĂe Koalition kam durch die teilweise sehr unterschiedlichen Ansichten nicht zustande und wurde auch vom Spitzenkandidat der SPD und Ersten BĂźrgermeister Klaus von Dohnanyi kategorisch ausgeschlossen.cite-ref-66[66]
Die Sozialdemokraten hätten zwar rein rechnerisch die MĂśglichkeit mit der GAL zusammenzuarbeiten und es kam auch zu Gesprächen Ăźber eine Tolerierung eines SPD-Senates durch die GAL. Die Gespräche zwischen den Parteien wurden aber nach kurzer Zeit abgebrochen. Seitens der GAL wurden die Tolerierungsgespräche mit dem Ziel gefĂźhrt, die SPD als prinzipienlose Partei darzustellen und fĂźr die Ăffentlichkeit die WidersprĂźche zwischen Handeln und Programmatik der SPD deutlich zu machen.cite-ref-67[67] Bei der Zweiten Wahl des Jahres 1982 im Dezember konnte die SPD ihre absolute Mehrheit zurĂźckgewinnen. Die CDU und FDP verloren, und auch die GAL musste etwa einen Prozentpunkt abgeben, schaffte aber den Einzug ins Parlament klar. Neu an der Wahlperiode, die bis 1986 laufen sollte, war das Rotationsprinzip der GAL.
Themen der Wahlperiode waren die bundesweiten Themen, die auch in Hamburg Wellen schlugen: die NATO-NachrĂźstung und der Kampf gegen die Atomenergie. In Hamburg zählen die Themen Hafenerweiterung, Elbvertiefung und die besetzten Häuser in der HafenstraĂe zu den Kernpunkten der Auseinandersetzung. Zudem war in dieser 10. Wahlperiode ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet worden, der sich mit dem Skandal um den Arzt Rupprecht Bernbeck am Allgemeinen Krankenhaus Barmbek beschäftigte. Am Ende der Wahlperiode kommt es im Rahmen einer Demonstration zum Hamburger Kessel, der die BĂźrgerschaft bis weit in die nächste Wahlperiode hinein beschäftigen sollte. Ein weiteres Mal kam es in der Hansestadt zu den sogenannten âHamburger Verhältnissenâ bei der Wahl im November 1986. Sie war fĂźr die SPD verlustreich und ergab leichte Zugewinne der CDU und der FDP, die aber erneut nicht den Sprung ins Parlament schaffte. Der grĂśĂte Gewinner der Wahl war die GAL, die Ăźber 10 % der Stimmen erhielt. Wie bereits 1982 waren die Positionen der drei in der BĂźrgerschaft vertretenen Parteien zu weit auseinander, als dass sich die Fraktionen auf eine regierungsfähige Koalition einigen konnten.cite-ref-68[68] Bei der Ende November 1986 konstituierenden BĂźrgerschaftssitzung kamen die Abgeordneten der GAL, die sich als reine Frauenliste bei der BĂźrgerschaftswahl aufgestellt hatten, in NadelstreifenanzĂźgen sowie Krawatten oder Fliegen. Sie griffen die sarkastische Bezeichnung des BĂźrgermeisters Dohnanyi auf, der eine Frauenliste als âKasperletheaterâ bezeichnete.cite-ref-69[69]
Wegen der unklaren Machtverhältnisse im Rathaus kam es im Mai 1987 wieder zu Neuwahlen. Wie bereits bei den Neuwahlen 1982 gewann die SPD, die GAL sowie die CDU verloren an Prozentpunkten. Im Gegensatz zu 1982 aber gewann die FDP dazu und konnte erstmals seit 1978 mit 8 Abgeordneten wieder ins Parlament einziehen. Sie ging mit der SPD eine Koalition ein, die bis 1991 fortgefßhrt wurde.
Das Hauptthema der Wahlperiode war der Konflikt um die besetzten Häuser in der HafenstraĂe. Die Lage, die sich im November 1987 zuspitzte, fĂźhrte in der BĂźrgerschaft zu hitzigen Debatten. Gegen den Protest der CDU-Opposition und gegen groĂe Bedenken in den eigenen Parteien setzten die beiden BĂźrgermeister Klaus von Dohnanyi und Ingo von MĂźnch am 19. November 1987 die Tolerierung der Hausbesetzungen durch, um einer mĂśglichen Konfrontation entgegenzuwirken.cite-ref-70[70] Der CDU-Chef JĂźrgen Echternach bezeichnete den geschlossenen Vertrag zwischen Stadt und HafenstraĂenbewohnern als âvĂślligen Quatschâ und setzte mit seiner Fraktion einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch.cite-ref-71[71]
Im April 1990 entstand aus den GAL-Abgeordneten Heide Neitsch, Eva Hubert, Krista Sager und Angela Friedrich (später kamen noch Margret Hauch und Helga Wullweber dazu) die parteilose âFrauenfraktionâ.cite-ref-72[72]cite-ref-gal-geschichte-64-1[64]
14.â16. Wahlperiode (1991 bis 2001)
Bei der Wahl 1991 wurden 121 statt zuvor 120 Abgeordnete gewählt. Man wollte so Pattsituationen verhindern und eine Mehrheitsbildung vereinfachen. Die SPD erhielt mit Henning Voscherau, der 1988 die Nachfolge von Dohnanyis angetreten hatte, bei der Bßrgerschaftswahl 1991 48,0 % der Wählerstimmen und 61 Sitze, also die kleinstmÜgliche absolute Mehrheit. Die CDU erhielt 35,1 % (minus 5,4 Prozentpunkte). Die beiden kleinen Parteien GAL und FDP hielten ungefähr ihr Ergebnis von 1987. Die Wahlbeteiligung von 66,1 % war die bis dato geringste seit Bestehen der Bundesrepublik; bei späteren Wahlen war sie wieder hÜher (1993: 69,9 %; 1997: 68,7 %; 2001: 71,05 %).
Nach der Wahl klagte eine Gruppe von etwa 20 CDU-Mitgliedern gegen die GĂźltigkeit der BĂźrgerschaftswahl. Die Kandidatenaufstellung bei der CDU hätte gegen Wahlrechtsgrundsätze verstoĂen. Das Verfassungsgericht gab dem Antrag recht.cite-ref-73[73] Es kam zu einer Neuwahl am 19. September 1993.
Einer der Kläger, der Verleger Markus Wegner, grßndete die STATT Partei. Diese erreichte auf Anhieb bei der Wahl 1993 5,6 %. Die CDU erhielt 25,1 % (ihr bis dahin schlechtestes Ergebnis seit Bestehen) und die FDP schaffte den Sprung ins Parlament nicht. Die Grßnen erhielten 19 Mandate, 10 mehr als 1991. Die SPD erhielt 40,4 %; sie koalierte mit der STATT Partei (Senat Voscherau III).
1991 konnten die vier etablierten Parteien (SPD, CDU, GAL und FDP) noch 95,7 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinen, 1993 waren es nur noch 83,2 Prozent. âKleine Parteienâ erhielten relativ viele Stimmen: die STATT Partei 5,6 %, Republikaner 4,8 %, DVU 2,8 % und âDie Grauenâ 1,6 %.
1996 beschloss die BĂźrgerschaft eine umfangreiche Verfassungsreform. Bereits während der 14. Wahlperiode (1991 bis 1993) war eine âEnquete-Kommission Parlamentsreformâ unter dem Vorsitz des späteren Justizsenators Wolfgang Hoffmann-Riem tätig gewesen; in der 15. Wahlperiode (1993â1997) setzte der Verfassungsausschuss die Arbeit der Kommission fort und brachte die Ăberarbeitung in Gesetzesform. Einer der Hauptpunkte der Verfassungsreform war die Abkehr vom rein ehrenamtlichen Mandat in der BĂźrgerschaft. Der Status der Abgeordneten wurde umgewandelt in eine Teilzeitbeschäftigung.cite-ref-74[74]
Bei der Wahl 1997 erhielt die SPD 36,2 % und die GAL 13,9 %. Sie gingen erstmals eine Koalition ein (Senat Runde); Ortwin Runde wurde Erster BĂźrgermeister. Die CDU erhielt 30,7 %; die FDP scheiterte erneut an der FĂźnf-Prozent-HĂźrde. Die rechtsextreme DVU erhielt 4,98 %; ihr fehlten 190 Stimmen fĂźr den Einzug in die BĂźrgerschaft. Die STATT-Partei, deren GrĂźnder Markus Wegner bereits 1995 im Streit ausgetreten war, erhielt 3,8 %.cite-ref-75[75]
Mit Beginn der 16. Wahlperiode (1997) verlor die Bßrgerschaft den Status eines reinen Feierabendparlaments. Die Abgeordneten ßbten vorher ihr Mandat als Ehrenamt aus und erhielten statt Diäten eine steuerfreie Aufwandspauschale. Seit 1997 ist das Abgeordnetenmandat nicht mehr ehrenamtlich, sondern nebenamtlich, die Sitzungszeiten beginnen bereits am frßhen Nachmittag und die Diäten wurden deutlich erhÜht, liegen aber mit 2500 Eurocite-ref-76[76] immer noch unter denen anderer Bundesländer.cite-ref-77[77]
Am 18. Mai 1999 spalteten sich die fĂźnf Abgeordneten Norbert Hackbusch, Susanne Uhl, Heike Sudmann, Lutz Jobs und Julia Koppke von der GAL ab und bildeten die Gruppe Regenbogen â FĂźr eine neue Linke. Die rot-grĂźne Koalition wurde aufgrund ihrer breiten Mehrheit dadurch jedoch nicht gefährdet. Die BĂźrgerschaftsgruppe konnte sich als Wählergemeinschaft bei den nächsten Wahlen nicht durchsetzen (2001 erhielt sie 1,7 % und 2004 1,1 % der Stimmen).
17. und 18. Wahlperiode (2001 bis 2008)
Die CDU verlor bei der Wahl 2001 und fiel klar unter die 30-Prozent-Marke, konnte aber mit der von Ronald Schill neu gegrĂźndeten Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill) und der FDP eine Koalition eingehen. Der Koalition unter Einbindung der ârechtspopulistischenâcite-ref-78[78] Partei von Ronald Schill schlug einige Skepsis entgegen.cite-ref-79[79]
Die SPD, die ihr Wahlergebnis von 1997 halten konnte, musste erstmals seit 1953 wieder in die Opposition gehen. Damit stellte die stärkste Partei des Parlaments nicht den Ersten Bßrgermeister, ein Novum in Hamburg seit 1946. Die GAL/Grßne verloren deutlich und rutschten unter 9 %. Eine Ampelkoalition, die kurzzeitig im Gespräch war, wurde schnell von der GAL als nicht realistisch vom Tisch gefegt.cite-ref-80[80]
Während dieser 17. Wahlperiode kam es dann zu einem Bruch der Koalition mit der Partei um den Innensenator Schill. Er hatte im Sommer 2003 dem Ersten Bßrgermeister Ole von Beust mit Enthßllungen gedroht. Von Beust ging in die Offensive, entlieà den Innensenator, versuchte jedoch, die Koalition mit Schills Partei weiterzufßhren. Durch Querelen mit dem Koalitionspartner sah sich die CDU im Dezember genÜtigt, Neuwahlen auszurufen und die Koalition mit der FDP und der Schill-Partei als beendet zu erklären.
Bei der Bßrgerschaftswahl 2004 konnte die CDU mit 47,2 % der Wählerstimmen und 63 Sitzen erstmals in ihrer Geschichte die absolute Mehrheit der Mandate erringen und so alleine den Senat stellen. Zudem konnte Ole von Beust durch das Vorgehen gegen den ehemaligen Innensenator sein Profil schärfencite-ref-81[81] und fßr die CDU das bisher beste Wahlergebnis in Hamburg einfahren. Die neue Partei von Ronald Schill, die SPD und die FDP waren die Verlierer der Wahl. Die SPD rutschte auf das schlechteste Ergebnis seit dem Zweiten Weltkrieg und die Partei um Schill sowie die FDP konnten nicht die Fßnf-Prozent-Hßrde erklimmen. Der einzige Gewinner der Wahl neben der CDU war die GAL, die wieder auf ßber 10 % der Stimmen zulegen konnte.
2004 wurde im Wege des Volksentscheids ein neues Wahlrecht in Hamburg verabschiedet. 2006 schaffte die BĂźrgerschaft mit den Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Kernelemente dieses Wahlrechts wieder ab. 2007 erklärte das Hamburgische Verfassungsgericht die Reform von 2006 in wesentlichen Teilen fĂźr verfassungsgemäĂ. Die fĂźr verfassungswidrig erklärten Teile mussten jedoch von der BĂźrgerschaft neu geregelt werden.
19. Wahlperiode (2008 bis 2011)
Bei der Bßrgerschaftswahl 2008 konnte die CDU trotz Verlusten wieder die meisten Stimmen auf sich verbuchen. Die SPD gewann dazu, konnte aber ihr Ziel, wieder stärkste Fraktion zu werden, nicht erreichen. Die GAL verlor und fiel unter 10 % der abgegebenen Stimmen. Die FDP konnte zwar ihr Ergebnis fast verdoppeln, scheiterte aber knapp an der Fßnf-Prozent-Hßrde. Erstmals zog Die Linke mit ßber 6 % der Wählerstimmen in die Bßrgerschaft ein. Eine Regierungskoalition aus CDU und SPD bzw. CDU und GAL war rechnerisch mÜglich. Auch eine Koalition aus SPD, GAL und Linke war es, wurde aber bereits vor der Wahl von allen Beteiligten, auch von der Linken, ausgeschlossen.
Bei der Wahl kam ein neues Wahlrecht zum Einsatz, bei dem Hamburg in 17 Bßrgerschaftswahlkreise aufgeteilt wurde. Zudem konnte der Wähler in den Wahlkreisen, neben einer Stimme fßr die Landesliste, 5 Stimmen auf verschiedene Kandidaten verteilen. Durch die Rßcknahme eines digitalen Wahlstiftes verzÜgerte sich die Auszählung der Direktkandidaten um mehrere Tage.cite-ref-82[82]
Der Wahlkampf in Hamburg war auf der einen Seite durch stadtspezifische Themen und die beiden Spitzenkandidaten bestimmt. Zudem war der Wahlkampf durch die Landtagswahl in Hessen und die dortige Patt-Situation und mÜgliche Koalitionen beeinflusst. Themen waren die auch bundesweit diskutierte Jugendgewalt und Bildungspolitik. Hamburgspezifische Themen waren dagegen der Volksentscheid, die Uni-Gebßhr, der Neubau des Steinkohlekraftwerks im Hamburger Stadtteil Moorburg und die geplante Elbvertiefung.cite-ref-83[83] Dazu kam das Thema ßber den Umgang mit der Linkspartei, was vor allem am Ende des Wahlkampfes bestimmend war.cite-ref-84[84] Neben den Themen war es ein personalisierter Wahlkampf. Die beiden Kontrahenten Ole von Beust (CDU) und Michael Naumann (SPD) prägten auf den Wahlplakaten das Bild in der Stadt.cite-ref-85[85]cite-ref-86[86]
20. Wahlperiode (2011 bis 2015)
BĂźrgerschaftswahl 2011
in Prozent
%
50
40
30
20
10
0
48,4
21,9
11,2
6,7
6,4
5,5
SPD
CDU
GrĂźne
FDP
Linke
Sonst.
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2008
%p
15
10
5
0
â5
â10
â15
â20
â25
+14,3
â20,7
+1,6
+1,9
Âą 0,0
+3,0
SPD
CDU
GrĂźne
FDP
Linke
Sonst.
Bei der Bßrgerschaftswahl 2011 konnte die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Olaf Scholz die absolute Mehrheit der Sitze in der Hamburgischen Bßrgerschaft gewinnen, die CDU verlor drastisch an Zustimmung bei den Wählern und halbierte ihren Stimmanteil annähernd. Neben der GAL und den Linken kam auch die FDP erstmals seit 2001 wieder in die Bßrgerschaft.
Olaf Scholz wurde am 7. März 2011 zum neuen Ersten Bßrgermeister Hamburgs gewählt, die Abstimmung ßber seinen Senat ist am 23. März erfolgt.cite-ref-87[87]
Am 13. Februar 2013 beschloss die Bßrgerschaft, ihre Wahlperiode ab der nächsten Wahl auf fßnf Jahre zu verlängern und das aktive Wahlrecht fßr 16- und 17-Jährige zu Üffnen.cite-ref-88[88]
21. Wahlperiode (2015 bis 2020)
Die BĂźrgerschaftswahl 2015 fand am 15. Februar statt. Neben den fĂźnf bisherigen Fraktionen zog mit 6,1 % auch die Alternative fĂźr Hamburg in die BĂźrgerschaft ein, der damit erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg sechs Parteien angehĂśrten. Die SPD verlor ihre absolute Mehrheit und bildete mit den GrĂźnen, die ebenso wie die FDP leicht dazu gewann, einen rot-grĂźnen Senat. BĂźrgermeister blieb Olaf Scholz (â Senat Scholz II). Seine Stellvertreterin wurde Katharina Fegebank (GrĂźne Hamburg). Die Linke erhielt 8,5 % (ihr bis dato bestes Ergebnis bei einer BĂźrgerschaftswahl); die CDU erhielt 15,9 % der Wählerstimmen (nach 21,9 % in 2011 und 42,6 % in 2008).
Dora Heyenn erhielt als Spitzenkandidatin der Linken erneut ein Mandat. Nachdem sie bei der konstituierenden Fraktionssitzung nicht als Fraktionsvorsitzende bestätigt wurde, erklärte sie ihren Austritt aus der Fraktion. Sie blieb zunächst Mitglied der Partei Die Linke und trat im November 2015 aus. Seit dem 1. Januar 2018 ist Dora Heyenn Mitglied der SPD-Fraktion.cite-ref-89[89] Nebahat Gßçlß erhielt ein Mandat ßber die Landesliste von Bßndnis 90/Die Grßnen Hamburg. Nach einem parteiinternen Konflikt ßber einen Wahlkampfauftritt und einem angestrebten Parteiausschluss erklärte Gßçlß am 1. April 2015 ihren Austritt aus der Partei. Sie war seitdem fraktions- und parteilose Abgeordnete. Am 10. Februar 2016 erklärte der ßber die Landesliste der AfD gewählte Ludwig Flocken seinen Austritt aus der AfD-Fraktion. Er war seitdem fraktionsloser Abgeordneter.cite-ref-90[90] Der Fraktionsvorsitzende der AfD JÜrn Kruse trat zum 1. November 2018 aus Fraktion und Partei aus.cite-ref-91[91]
Im Oktober 2016 änderte die BĂźrgerschaft mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung ihre Arbeitsstruktur: Neben frĂźherem Sitzungsbeginn und kĂźrzeren Redezeiten fĂźr Abgeordnete war eine Senatsfragestunde vorgesehen. Eine ErhĂśhung der Fraktionsgelder von 2.500 Euro im Monat wurde mit dem gestiegenen Aufwand fĂźr Parlamentarische UntersuchungsausschĂźsse, Enquete-Kommissionen und Gespräche mit Volksinitiativen begrĂźndet. Die MaĂnahmen sollten bis zum Ende der Legislaturperiode 2020 gelten.cite-ref-92[92]
Am 25. November 2016 richtet die BĂźrgerschaft einen Festakt zu ihrem 70-jährige Bestehen im GroĂen Festsaal der Hamburger Rathauses aus. Am Festakt nahmen neben 500 Gästen auch die ehemaligen Präsidenten der BĂźrgerschaft teil. Auch der Bundestagspräsident Norbert Lammert gratulierte mittels Video-Botschaft.cite-ref-93[93]
Die Parteien hatten folgende Sitzverteilung:cite-ref-94[94]
⢠SPD: 59 Sitze
⢠CDU: 20 Sitze
⢠Grßne: 14 Sitze
⢠Linke: 10 Sitze
⢠FDP: 9 Sitze
⢠AfD: 6 Sitze
22. Wahlperiode (2020 bis 2025)
Nach der BĂźrgerschaftswahl am 23. Februar 2020 fand am 18. März 2020 die konstituierende Sitzung der 22. BĂźrgerschaft statt. Die Sitzung erĂśffnete Alterspräsidentin Dagmar Wiedemann (SPD). Mit dem Zusammentreten der neuen BĂźrgerschaft begann zeitgleich die 22. Wahlperiode. Die BĂźrgerschaft hatte insgesamt 123 Abgeordnete. Die FDP verfehlte die FĂźnf-Prozent-HĂźrde fĂźr die Landesliste (siehe § 5 Absatz 2 Gesetz Ăźber die Wahl zur Hamburgischen BĂźrgerschaft â BĂźWG) und ist damit im Vergleich zu der 21. Wahlperiode in der neuen BĂźrgerschaft nicht mehr in Fraktions- oder Gruppenstärke vertreten. Im Wahlkreis Blankenese konnte die FDP ein Wahlkreismandat gewinnen, die Abgeordnete mit dem Direktmandat schloss sich jedoch am 11. Juli 2024 der CDU-Fraktion an.cite-ref-96[96]
Die Sitze der 22. Bßrgerschaft verteilten sich nach der Wahl wie folgt auf die gewählten Parteien:cite-ref-97[97]
⢠SPD: 54 Sitze
⢠Grßne: 33 Sitze
⢠CDU: 15 Sitze
⢠Linke: 13 Sitze
⢠AfD: 7 Sitze
⢠FDP: 1 Sitz
In ihrer konstituierenden Sitzung hat die Bßrgerschaft Carola Veit (SPD) erneut zur Präsidentin gewählt. Veit erhielt 68 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und 5 Enthaltungen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie waren nur 74 von 123 gewählten Abgeordneten im Plenarsaal des Rathauses anwesend.cite-ref-98[98]cite-ref-99[99] SPD und Grßne beschlossen eine Neuauflage des rot-grßnen Senats.cite-ref-100[100]
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hat die Bßrgerschaft fßr die 22. Wahlperiode u. a. in der Hamburgischen Verfassung und im Gesetz ßber die Untersuchungsausschßsse der Hamburgischen Bßrgerschaft die Minderheitenrechte angepasstcite-ref-101[101]cite-ref-102[102]cite-ref-103[103]; die Minderheitenrechte kÜnnen bereits von einem Fßnftel statt einem Viertel der Mitglieder in Anspruch genommen werden.
In der 35. Sitzung der 22. Wahlperiode am 3. November 2021 wßrdigte und erinnerte die Präsidentin der Bßrgerschaft das 75-jährige Bestehen der Hamburgischen Bßrgerschaft, die sich am 30. Oktober 1946 das erste Mal konstituierte.cite-ref-104[104] Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das Jubiläum nicht mit einem Fest fßr die Bßrger gefeiert werden.cite-ref-105[105] Stattdessen informierte die Bßrgerschaft ßber eine Flyer-Aktion und ein multimediales Angebot. So wurde darßber informiert, dass in der 75-jährigen Geschichte der Bßrgerschaft insgesamt 1.251 Abgeordnete Mitglied waren, 2.377 Landesgesetze beschlossen wurden, 1.905 Bßrgerschaftssitzungen auf 105.700 Protokollseiten festgehalten wurden.cite-ref-106[106] Der Flyer ist in Deutsch, Englisch, Tßrkisch und Arabisch verfasst.
2023 beschloss die Bßrgerschaft mehrheitlich, den Einsatz gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als Staatsziel in die Präambel der Verfassung aufzunehmen.cite-ref-107[107]
Zuletzt war die Sitzverteilung wie folgt:cite-ref-108[108]
⢠SPD: 53 Sitze
⢠Grßne: 32 Sitze
⢠CDU: 16 Sitze
⢠Linke: 11 Sitze
⢠AfD: 7 Sitze
⢠fraktionslos: 4 Sitzecite-ref-109[109]
23. Wahlperiode (seit 2025)
Nach der Bßrgerschaftswahl am 2. März 2025 fand am 26. März 2025 die konstituierende Sitzung der 23. Bßrgerschaft statt. Die Sitzung erÜffnete Alterspräsident Ralf Niedmers (CDU). Mit dem Zusammentreten der neuen Bßrgerschaft begann zeitgleich die 23. Wahlperiode. Die Bßrgerschaft hat insgesamt 121 Abgeordnete.
Die Sitze der 23. Bßrgerschaft verteilten sich nach der Wahl wie folgt auf die gewählten Parteien:
⢠SPD: 45 Sitze
⢠CDU: 26 Sitze
⢠Grßne: 25 Sitze
⢠Linke: 15 Sitze
⢠AfD: 10 Sitze
In ihrer konstituierenden Sitzung hat die Bßrgerschaft Carola Veit (SPD) erneut zur Präsidentin gewählt. Veit erhielt 102 Ja-Stimmen bei 18 Gegenstimmen.cite-ref-110[110]
Wahlergebnisse seit 1946
Die folgende Tabelle listet die Wahlergebnisse aller Parteien, die mindestens 1 % erreicht haben. Ist die Partei nicht in die BĂźrgerschaft eingezogen, ist das Ergebnis kleiner gedruckt. Die Parteien, die nach der Wahl den Senat stellten, sind farbig markiert.
Wahlergebnis
| Jahr | Wahl- beteiligung | SPD | CDU | FDP | DP | KPD | GrĂźne GAL [ T 1 ] | Linke [ T 2 ] | Statt | Schill | AfD | Andere |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 13.10.1946 | 79 % | 43,1 | 26,7 | 18,2 | â | 10,4 | â | â | â | â | â | |
| 16.10.1949 | 70,5 % | 42,8 | VBH [ T 3 ] 34,5 | VBH [ T 3 ] 34,5 | 13,3 | 0 7,4 | â | â | â | â | â | RSF 2,0 |
| 01.11.1953 | 80,9 % | 45,2 | HB [ T 4 ] 50,0 | HB [ T 4 ] 50,0 | HB [ T 4 ] 50,0 | 0 3,2 | â | â | â | â | â | |
| 10.11.1957 | 77,3 % | 53,9 | 32,3 | 0 8,6 | 0 4,1 | â | â | â | â | â | â | |
| 12.11.1961 | 72,3 % | 57,4 | 29,1 | 0 9,6 | â | â | â | â | â | â | â | DFU 2,9 |
| 27.03.1966 | 69,8 % | 59,0 | 30,0 | 0 6,8 | â | â | â | â | â | â | â | NPD 3,9 |
| 22.03.1970 | 73,4 % | 55,3 | 32,8 | 0 7,1 | â | â | â | â | â | â | â | NPD 2,7, DKP 1,7 |
| 03.03.1974 | 80,4 % | 45,0 | 40,6 | 10,9 | â | â | â | â | â | â | â | DKP 2,2 |
| 04.06.1978 | 76,6 % | 51,5 | 37,6 | 0 4,8 | â | â | BuLi 3,5 [ T 5 ] | â | â | â | â | GLU 1,1 |
| 06.06.1982 | 77,8 % | 42,7 | 43,2 | 0 4,9 | â | â | 0 7,7 | â | â | â | â | |
| 19.12.1982 | 84,0 % | 51,3 | 38,6 | 0 2,6 | â | â | 0 6,8 | â | â | â | â | |
| 09.09.1986 | 77,8 % | 41,7 | 41,9 | 0 4,8 | â | â | 10,4 | â | â | â | â | |
| 17.05.1987 | 79,5 % | 45,0 | 40,5 | 0 6,5 | â | â | 0 7,0 | â | â | â | | |
| 02.06.1991 | 66,1 % | 48,0 | 35,1 | 0 5,4 | â | â | 0 7,2 | 0 0,5 | â | â | â | REP 1,2 |
| 19.09.1993 | 69,6 % | 40,4 | 25,1 | 0 4,2 | â | â | 13,5 | LA 0,5 [ T 6 ] | 0 5,6 | â | â | REP 4,8, DVU 2,8, Graue 1,6 |
| 21.09.1997 | 68,7 % | 36,2 | 30,7 | 0 3,5 | â | â | 13,9 | 0 0,7 | 0 3,8 | â | â | DVU 4,98, REP 1,8, BFB 1,3 |
| 23.09.2001 | 71,0 % | 36,5 | 26,2 | 0 5,1 | â | â | 0 8,6 | 0 0,4 | â | 19,4 | â | Regenbogen 1,7 |
| 29.02.2004 | 68,7 % | 30,5 | 47,2 | 0 2,8 | â | â | 12,3 | [ T 7 ] | â | â | â | ProDM 3,1, Regenbogen 1,1, Graue 1,1 |
| 24.02.2008 | 63,5 % | 34,1 | 42,6 | 0 4.8 | â | â | 0 9,6 | 0 6,4 | â | â | â | |
| 20.02.2011 | 57,3 % | 48,4 | 21,9 | 0 6,7 | â | â | 11,2 | 0 6,4 | â | â | â | Piraten 2,1 |
| 15.02.2015 | 56,5 % | 45,6 | 15,9 | 0 7,4 | â | â | 12,3 | 0 8,5 | â | â | 0 6,1 | Piraten 1,6 |
| 23.02.2020 | 63,2 % | 39,2 | 11,2 | 0 4,96 [ T 8 ] | â | â | 24,2 | 0 9,1 | â | â | 0 5,3 | PARTEI 1,4, Volt 1,3 |
| 02.03.2025 | 67,6 % | 33,5 | 19,8 | 0 2,3 | â | â | 18,5 | 11,2 | â | â | 0 7,5 | Volt 3,2, BSW 1,8 |
FuĂnoten
cite-note-1111. 1978 Bunte Liste â Wehrt euch, ab 1981 GrĂźn-Alternative Liste, ab 1986 als Landesverband der Die GrĂźnen (ab 1993 BĂźndnis 90/Die GrĂźnen), ab 2015 BĂźndnis 90/Die GrĂźnen Hamburg
cite-note-1122. bis 2004 PDS
cite-note-1144. CDU, DP, FDP und BHE schlossen sich zum Hamburg-Block zusammen
cite-note-1155. Die Bunte Liste ging 1981 in der GAL auf
cite-note-1177. verzichtete zugunsten von Regenbogen â FĂźr eine neue Linke
cite-note-1188. Die FDP scheiterte knapp an der 5-%-HĂźrde, war jedoch aufgrund eines Wahlkreismandates in der BĂźrgerschaft vertreten.
Abgeordnete
Mindestanzahl an Abgeordneten
Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (HV) schreibt eine Mindestanzahl von 120 Abgeordneten in der Hamburgischen BĂźrgerschaft vor. Die von der Verfassung vorgeschriebene Mindestanzahl an Abgeordneten kann auch Ăźberschritten werden und geschieht grundsätzlich durch sogenannte Ăberhang- und Ausgleichsmandate.
Abgeordnete der Hamburgischen Bßrgerschaft werden seit 2015 fßr 5 Jahre gewählt (vgl. Art. 10 Abs. 1 Satz 1 HV).
Sitzverteilung seit 1946
Die folgende Tabelle listet die Sitzverteilungen in den BĂźrgerschaften jeweils direkt nach den Wahlen.
| Jahr | Sitze | SPD | CDU | FDP | GrĂźne | Linke | AfD | Andere |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1946 | 110 | 83 | 16 | 0 7 | â | â | â | KPD 4 |
| 1949 | 120 | 65 | VBH 40 | VBH 40 | â | â | â | DP 9, KPD 5, RSF 1 |
| 1953 | 120 | 58 | Hamburg-Block 62 | Hamburg-Block 62 | â | â | â | |
| 1957 | 120 | 69 | 41 | 10 | â | â | â | |
| 1961 | 120 | 72 | 36 | 12 | â | â | â | |
| 1966 | 120 | 74 | 38 | 0 8 | â | â | â | |
| 1970 | 120 | 70 | 41 | 0 9 | â | â | â | |
| 1974 | 120 | 56 | 51 | 13 | â | â | â | |
| 1978 | 120 | 69 | 51 | â | â | â | â | |
| 1982 I | 120 | 55 | 56 | â | 0 9 | â | â | |
| 1982 II | 120 | 64 | 48 | â | 0 8 | â | â | |
| 1986 | 120 | 53 | 54 | â | 13 | â | â | |
| 1987 | 120 | 55 | 49 | 0 8 | 0 8 | â | â | |
| 1991 | 121 | 61 | 44 | 0 7 | 0 9 | â | â | |
| 1993 | 121 | 58 | 36 | â | 19 | â | â | Statt 8 |
| 1997 | 121 | 54 | 46 | â | 21 | â | â | |
| 2001 | 121 | 46 | 33 | 0 6 | 11 | â | â | Schill 25 |
| 2004 | 121 | 41 | 63 | â | 17 | â | â | |
| 2008 | 121 | 45 | 56 | â | 12 | 0 8 | â | |
| 2011 | 121 | 62 | 28 | 0 9 | 14 | 0 8 | â | |
| 2015 | 121 | 58 | 20 | 0 9 | 15 | 11 | 0 8 | |
| 2020 | 123 | 54 | 15 | 0 1 | 33 | 13 | 0 7 | |
| 2025 | 121 | 45 | 26 | â | 25 | 15 | 10 | |
Freies Mandat
Hamburger Abgeordnete sind gemäà Art. 7 Absatz 1 Satz 2 HV weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden; man spricht auch vom sogenannten freien Mandat.
Rechte/Mandatsausstattung
Der amtliche Namenszusatz fßr die Mitglieder der Hamburgischen Bßrgerschaft lautet MdHB (Mitglied der Hamburgischen Bßrgerschaft). Näheres zu den Rechten des (Abgeordneten-)Mandats regelt die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952, das Hamburgisches Abgeordnetengesetz vom 21. Juni 1996 und die GO der Hamburgischen Bßrgerschaft.
Trennung von Amt und Mandat
Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt gemäà Art. 39 HV die Trennung von Amt und Mandat vor. Mitglieder der Hamburgischen Bßrgerschaft mßssen demnach ihr Mandat ruhen lassen sobald sie Mitglied des Senats (Landesregierung) werden. (vgl. Art. 39 Abs. 1 und Abs. 2 HV)
Entgelte und Leistungen
Die finanziellen Aufwendungen fßr die Mitglieder der Hamburgischen Bßrgerschaft regelt das Hamburgische Abgeordnetengesetz.cite-ref-119[111] In diesem Gesetz sind sämtliche Entgelte, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, die Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie weitere Sonderzahlungen, Zuschßsse und Ansprßche festgelegt und einzusehen. Informationen zur Entwicklung und HÜhe der Hamburger Diäten sind im Artikel Abgeordnetenentschädigung aufgefßhrt.
Listen der Mitglieder der Hamburgischen BĂźrgerschaft
Eine Auflistung der Mitglieder der Hamburgischen BĂźrgerschaft findet sich in der Liste von Listen der Mitglieder der Hamburgischen BĂźrgerschaft.
Organe
Zu den Organen der BĂźrgerschaft gehĂśren der Präsident als hĂśchster Repräsentant der BĂźrgerschaft, das Präsidium und der Ăltestenrat als unterstĂźtzende Gremien des Präsidenten, das Plenum, die Fraktionen sowie die AusschĂźsse.
Plenum
Das Plenum, also die Vollversammlung aller Abgeordneten, ist das hĂśchste Beschlussorgan der Hamburgischen BĂźrgerschaft.
Die wichtigsten Funktionen des Plenums sind:
⢠die Gesetzgebung,
⢠die Wahl des Ersten Bßrgermeisters,
⢠die Bestätigung des vom Ersten Bßrgermeister vorgeschlagenen Senats,
⢠die Kontrolle des Senats und
⢠die Beschlussfassung ßber den Haushalt (Budgetrecht).
Präsident bzw. Präsidentin
Die BĂźrgerschaft hat seit 1859 einen Präsidenten bzw. eine Präsidentin. Er bzw. Sie wird nach jeder BĂźrgerschaftswahl neu durch die Hamburgische BĂźrgerschaft gewählt und repräsentiert sie nach auĂen. UnterstĂźtzt vom Präsidium leitet der Präsident bzw. die Präsidentin die Sitzungen der BĂźrgerschaft. Seine bzw. ihre Amtszeit endet grundsätzlich mit dem Ende der Wahlperiode der BĂźrgerschaft, eine Wiederwahl ist mĂśglich. Es ist von Anfang an parlamentarischer Brauch, dass die stärkste Fraktion in der BĂźrgerschaft das Vorschlagsrecht fĂźr das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin hat. Dem Präsidenten bzw. der Präsidentin standen bis zum Ende der 16. Wahlperiode (2001) zwei Vizepräsidenten zur Seite. Seit Beginn der 17. Wahlperiode richtet sich die Anzahl der Vizepräsidenten nach der Anzahl der Fraktionen.
Der Präsident bzw. die Präsidentin hat das Hausrecht der Hamburgischen BĂźrgerschaft inne, das heiĂt, er bzw. sie sorgt fĂźr die Einhaltung der Geschäftsordnung der BĂźrgerschaft und die WĂźrde des Hauses. Er bzw. sie besucht wichtige Veranstaltungen der Stadt, hält Reden und Ansprachen im Namen der BĂźrgerschaft. Ihm bzw. ihr untersteht die BĂźrgerschaftskanzlei, eine âService-Zentraleâ fĂźr alle Abgeordneten des Parlaments.cite-ref-120[112] In der ersten Sitzung Ăźbernimmt die Aufgabe des gewählten Präsidenten der Alterspräsident bzw. die Alterspräsidentin. Er oder sie ist das an Lebensjahren älteste Mitglied der BĂźrgerschaft.
Das Präsidium
Die Präsidentin ist die Repräsentantin der Bßrgerschaft. Sie wird fßr die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Nach parlamentarischem Brauch hat die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht fßr dieses Amt. Seit dem 23. März 2011 ist Carola Veit (SPD) Präsidentin der Hamburgischen Bßrgerschaft.cite-ref-121[113] Die Hauptaufgabe des Präsidiums ist die Unterstßtzung der Präsidentin in der Fßhrung der parlamentarischen Geschäfte sowie der Verwaltung. In der Vergangenheit hatten nicht alle Fraktionen, die in der Bßrgerschaft vertreten waren, einen Sitz im Präsidium inne. In der 14. Wahlperiode zum Beispiel waren neben der CDU und SPD (die das Präsidium alleine stellten) auch die FDP und die GAL im Parlament vertreten. Auch in der aktuellen Legislatur sind nicht alle Fraktionen im Präsidium vertreten, neben den Bßrgerschaftsfraktionen von SPD, Grßnen, CDU und Linken (die das Präsidium stellen) ist auch die AfD-Fraktion Hamburg in der Bßrgerschaft vertreten.cite-ref-122[114]
Derzeit sind AndrĂŠ Trepoll (CDU), Mareike Engels (BĂźndnis 90/Die GrĂźnen) und Deniz Ăelik (Die Linke) Vizepräsidenten der BĂźrgerschaft.
Das Präsidium wird nach Zusammentritt einer neu gewählten Bßrgerschaft fßr die Dauer der gesamten Wahlperiode gewählt.cite-ref-123[115]
Der Ăltestenrat
Der Ăltestenrat ist ein Gremium, das im Gegensatz zum Präsidenten und Präsidium nicht in der Verfassung verankert ist. Trotzdem ist der Ăltestenrat aber eine feste Institution innerhalb des Hamburger Parlaments.
Die Hauptaufgaben sind die UnterstĂźtzung der Präsidentin oder des Präsidenten sowie des Präsidiums und eine Ăźberfraktionelle Verständigung Ăźber Themen der BĂźrgerschaft. Es werden im Ăltestenrat unter anderem die Tagesordnungspunkte, der technische Sitzungsablauf und das Arbeitsprogramm verabredet. Zudem ist der Rat fĂźr den Präsidenten als beratende Instanz tätig und wirkt auf eine Verständigung bei der Besetzung von Vorsitzenden und SchriftfĂźhrern der AusschĂźsse hin. Das Gremium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie weiteren von den Fraktionen benannten Mitgliedern.
AusschĂźsse
Bei den parlamentarischen Ausschßssen wird zwischen sog. Ständigen und Nichtständigen (Fach-)Ausschßsse unterschieden. (vgl. §§ 52 ff GO Hamburgische Bßrgerschaft vom 2. März 2015)
Ständige Ausschßsse
Ständige FachausschĂźsse werden am Anfang einer Wahlperiode auf Vorschlag des Ăltestenrats durch das Plenum eingesetzt und die Anzahl der Mitglieder bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder wird dadurch festgelegt, dass jede Fraktion mindestens ein Mitglied im Ausschuss sitzen haben sollte und gleichzeitig die Mehrheitsverhältnisse widergespiegelt werden sollen.
Grundsätzlich haben die Ausschßsse die Aufgabe, Beschlßsse der Bßrgerschaft, also des Plenums, vorzubereiten (vgl. § 52 Absatz 1 GO Hamb. Bßrgerschaft). Näheres zu den Aufgaben und Grenzen ihrer Tätigkeit regelt § 53 GO Hamb. Bßrgerschaft.
Jeder Ausschuss kann im Rahmen seiner Befassung mit einem Thema AnhÜrungen durchfßhren. Dabei werden entweder Sachverständige befragt (ExpertenanhÜrung) oder es kommen im Rahmen einer Üffentlichen AnhÜrung Bßrger zu Wort, die zum Gegenstand der Beratungen sachliche Auskunft geben wollen.
Die Ausschßsse mßssen der Bßrgerschaft ßber ihre Beratungen Bericht erstatten (vgl. § 61 GO Hamb. Bßrgerschaft). Die Berichterstattung ist an formale Kriterien gebunden. So hat die Berichterstattung schriftlich zu erfolgen und muss eine Beschlussempfehlung enthalten (vgl. § 61 Abs. 1 Satz 1 GO Hamb. Bßrgerschaft). Weitere Voraussetzungen finden sich in § 61 Abs. 2 bis 6 GO Hamb. Bßrgerschaft.
Die Ausschßsse tagen gemäà § 56 Abs. 1 Satz 1 GO Hamb. Bßrgerschaft grundsätzlich Üffentlich.
Jeder Ausschuss kann sogenannte UnterausschĂźsse einsetzen. Diese AusschĂźsse kĂśnnen aus einem Hauptausschuss heraus eingesetzt werden, aber auch von mehreren AusschĂźssen eingesetzt werden, wenn beispielsweise eine Vorlage durch die BĂźrgerschaft an mehrere AusschĂźsse verwiesen wurde.cite-ref-124[116]
Nichtständige Ausschßsse
Die Bßrgerschaft kann auch sog. Nichtständige Ausschßsse einsetzen. Dazu gehÜren Parl. Untersuchungsausschßsse und Sonderausschßsse.
UntersuchungsausschĂźsse
â
Hauptartikel
:
Liste der UntersuchungsausschĂźsse der Hamburgischen BĂźrgerschaft
Die BĂźrgerschaft hat das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder muss die Hamburgische BĂźrgerschaft einen (Parlamentarischen) Untersuchungsausschuss einrichten (vgl. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952). Es wird in diesem Zusammenhang vom sog. Minderheitenrecht gesprochen.
SonderausschĂźsse
Gemäà § 52 Abs. 3 BßrgGO HA 2015 kann die Hamburgische Bßrgerschaft fßr einzelne Angelegenheiten Sonderausschßsse einsetzen.
In der 22. Wahlperiode hatte die BĂźrgerschaft den Sonderausschuss âBewältigung der Corona-Kriseâ eingesetzt.cite-ref-127[119]cite-ref-128[120]
Enquete-Kommissionen
Die Bßrgerschaft hat auch die MÜglichkeit, Enquete-Kommissionen einzusetzen. Auf Antrag eines Fßnftels der Mitglieder wird eine Enquete-Kommission eingerichtet (vgl. Art. 27 Abs. 1 Satz 1 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952). Neben den Abgeordneten sind auch Nicht-Mitglieder der Bßrgerschaft als Sachverständige in der Enquete-Kommission vertreten (vgl. Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952).
Fraktionen
Die Fraktionen sind gemäà § 1 Abs. 1 Satz 1 Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996 mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete selbständige Einrichtungen in der Bßrgerschaft, zu denen sich Mitglieder der Bßrgerschaft in Ausßbung des freien Mandats zur dauerhaften Verfolgung gemeinsamer politischer Interessen zusammengeschlossen haben. Sie sind rechtsfähig und gehÜren nicht der Üffentlichen Verwaltung an (vgl. § 1 Abs. 3 Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996).
Sie haben unter anderem die Aufgabe, an der Parlamentsarbeit mitzuwirken und dienen der politischen Willensbildung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Fraktionsgesetz). Näheres ist im (Hamburger) Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996 geregelt.
Verwaltung (BĂźrgerschaftskanzlei)
Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg stattet die Hamburgische BĂźrgerschaft als Landesparlament mit einer eigenen Verwaltung aus (vgl. Art. 18 Abs. 2 Halbsatz 2 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die Parlamentsverwaltung in der Hamburgischen BĂźrgerschaft heiĂt (traditionell) BĂźrgerschaftskanzlei.
Oberste DienstbehÜrde der Beamtinnen und Beamten der Bßrgerschaft ist, anders als bei anderen Landesbeamtinnen und Landesbeamten der FHH, nicht der Senat, sondern die Präsidentin oder der Präsident der Bßrgerschaft. Geleitet wird die Bßrgerschaftskanzlei seit dem 15. Februar 2013cite-ref-129[121] vom Direktor der Bßrgerschaftskanzlei Johannes Dßwel mit einer Besoldungsgruppe B6. Im Vergleich zum Amt des Direktors der Bundestages ist die Direktorin bzw. der Direktor der Bßrgerschaftskanzlei kein politischer Beamter. Die Bßrgerschaftskanzlei hat zirka 120 Mitarbeiter und unterteilt sich in den Präsidialbereich, der Abteilung A (Zentrale Dienste und Informationen), der Abteilung B (Plenum und Gremien) und Abteilung K (Veranstaltungen, Medien und Informationsdienste) sowie Bereich J (Justiziariat und Datenschutzbeauftragte Bßrgerschaftskanzlei).cite-ref-130[122]
Die Bßrgerschaftskanzlei ist u. a. zuständig fßr die Organisation und Durchfßhrung der Plenar- und Ausschusssitzungen der Hamburgischen Bßrgerschaft.
Siehe auch
Literatur
⢠Julia von Blumenthal: Freie und Hansestadt Hamburg: Das letzte Feierabendparlament. In: Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): HandwĂśrterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2003, ISBN 3-8100-3670-6, S. 195â224. (Lizenzausgabe fĂźr die Bundeszentrale fĂźr politische Bildung)
⢠JĂźrgen Bolland: Die Hamburgische BĂźrgerschaft in alter und neuer Zeit. 1859â1959. Aus AnlaĂ des 100-jährigen Jubiläums der gewählten BĂźrgerschaft in ihrem Auftrage verfaĂt im Staatsarchiv. Hamburg 1959.
⢠Bßrgerhandbuch der Hamburgischen Bßrgerschaft. (14., 15. und 18. Wahlperiode)
⢠Ursula BĂźttner: Politischer Neubeginn in schwieriger Zeit. Wahl und Arbeit der ersten demokratischen BĂźrgerschaft 1919â1921. Hamburg 1994, ISBN 3-929728-07-9.
⢠Ursula Bßttner: Hamburg zur Zeit der Weimarer Republik. sechs Abhandlungen. Landeszentrale fßr politische Bildung Hamburg, Hamburg 1996, ISBN 3-929728-28-1.
⢠Ursula Bßttner: Errichtung und ZerstÜrung der Demokratie in Hamburg. Landeszentrale fßr politische Bildung Hamburg, Hamburg 1998.
⢠Hans Wilhelm Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft zur parlamentarischen Demokratie. 2. ßberarbeitete und ergänzte Auflage. Landeszentrale fßr politische Bildung Hamburg (Hrsg.), Hamburg 2002, ISBN 3-929728-66-4.
⢠Inge Grolle, Rita Bake: Ich habe Jonglieren mit drei Bällen geßbt. Frauen in der Hamburgischen Bßrgerschaft von 1946 bis 1993. Verlag DÜlling & Galitz, Hamburg 1995, ISBN 3-930802-01-5 (im Auftrag der Landeszentrale fßr politische Bildung Hamburg).
⢠Werner Jochmann, Hans-Dieter Loose: Hamburg, Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner. Band 1: Von den Anfängen bis zur Reichsgrßndung. Hoffmann und Campe, Hamburg 1986, ISBN 3-455-08709-4.
⢠Werner Jochmann, Hans-Dieter Loose: Hamburg, Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner. Band 2: Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. Hoffmann und Campe, Hamburg 1986, ISBN 3-455-08255-6.
⢠Eckart KleĂmann: Geschichte der Stadt Hamburg. Neuausgabe. Die Hanse, Hamburg 2002, ISBN 3-434-52596-3.
⢠Franklin Kopitzsch: ââŚdie vereitelte Hoffnung, das Hin- und Herschwenken der Meinungen, die verschiedenen ParteiungenâŚâ â Hamburg und die Revolution von 1848/49. In: Wilfried Beutin, Wolfgang Hoppe, Franklin Kopitzsch (Hrsg.): Die deutsche Revolution von 1848/49 und Norddeutschland. Beiträge der Tagung vom 15. bis 17. Mai 1998 in Hamburg. Verlag Peter Lang, Bern / New York / Paris 1999.
⢠Werner Langmaack: "Unser Teilzeitzparlament â Wie die Hamburgische BĂźrgerschaft tickt". 204 Seiten mit Abbildungen. Millerntor Magazin Verlag, Hamburg, 2018, ISBN 978-3-00-059267-6
⢠Erich Lßth: Die Hamburger Bßrgerschaft. Wiederaufbau und Neubau. Verlag Conrad Kayser, Hamburg 1971. (Im Auftrag der Hamburger Bßrgerschaft)
⢠Paul Nevermann: Metaller â BĂźrgermeister â Mieterpräsident. ÂťRosinen aus meinem LebenÂŤ. Verlagsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes, KĂśln 1977.
⢠Ernst Christian Schßtt: Die Chronik Hamburgs. Chronik Verlag, Dortmund 1991, ISBN 3-611-00194-5.
⢠Helmut Stubbe da Luz: Von der âArbeitsgemeinschaftâ zur GroĂpartei. 40 Jahre Christlich Demokratische Union in Hamburg (1945â1985). Herausgegeben von der Staatspolitischen Gesellschaft, Hamburg 1986.
⢠Bernhardt Studt, Hans Olsen: Hamburg. Die Geschichte einer Stadt. Hans KÜhler Verlag, Hamburg 1951.
⢠Werner Thieme: Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Kommentar). Harvesterhuder Fachverlag, Hamburg 1998.
⢠Henning Timpke: Dokumente zur Gleichschaltung des Landes Hamburg 1933. Frankfurt am Main 1964.
⢠Walter Tormin: Der schwere Weg zur Demokratie. Politischer Neuaufbau in Hamburg 1945/46. Landeszentrale fßr politische Bildung Hamburg, Hamburg 1995.
⢠Walter Tormin: Verfolgung und Widerstand von Hamburger Sozialdemokraten und Sozialdemokraten 1933â1945. Ein Ăberblick. In: SPD-Hamburg: FĂźr Freiheit und Demokratie. Hamburger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Verfolgung und Widerstand 1933â1945. Hamburg 2003, S. 10â22.
⢠Volker Ullrich: Weltkrieg und Novemberrevolution. Die Hamburger Arbeiterbewegung 1914â1918. In: JĂśrg Berlin: Das andere Hamburg. Freiheitliche Bestrebungen in der Hansestadt seit dem Spätmittelalter. Pahl-Rugenstein Verlag, KĂśln 1981, S. 181â208.
⢠Angelika Voss: Der ÂťHamburger AufstandÂŤ im Oktober 1923. In: Hamburg im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts â Die Zeit des Politikers Otto Stolten. Sieben Abhandlungen. Landeszentrale fĂźr politische Bildung Hamburg, Hamburg 2000, S. 167â218.
⢠Joachim Wege, Angelika GrÜnwall: Die Bßrgerschaft. Geschichte, Aufgaben und Organe des Hamburger Landesparlaments. 3. Aktualisierte Auflage. Landeszentrale fßr politische Bildung, Hamburg 1989.
Weblinks
Commons
: Hamburgische BĂźrgerschaft
â Sammlung von Bildern
⢠Offizielle Webpräsenz der Hamburgischen Bßrgerschaft
⢠Literatur von und ßber Hamburgische Bßrgerschaft im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
⢠Stenografischer Bericht ßber die ... Sitzung / Bßrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. 1899-1970
⢠Virtueller Rundgang durch den Plenarsaal
Einzelnachweise
cite-note-19. Abgeordnetenseite der BĂźrgerschaft, abgerufen am 27. September 2024.
cite-note-22. â Erbgesessene BĂźrger sind Inhaber eines schuldenfreien städtischen GrundstĂźcks. Vgl. dazu: Rainer Postel: BĂźrgerausschĂźsse und Reformation in Hamburg. In: Lars Jockheck (Hrsg.), Rainer Postel: Beiträge zur hamburgischen Geschichte der FrĂźhen Neuzeit. Ausgewählte Aufsätze zum 65. Geburtstag. Hamburg 2005, S. 67â85, hier: S. 68.
cite-note-wege-gr-nwald-s-7-33. â Wege/GrĂśnwald, S. 7.
cite-note-44. â Der ewige Senat â Machtverhältnisse vom 15. bis 17. Jahrhundert auf den Seiten von hamburg.de
cite-note-55. â Percy Ernst Schramm: Neun Generationen: Dreihundert Jahre deutscher âKulturgeschichteâ im Lichte der Schicksale einer Hamburger BĂźrgerfamilie (1648â1948). Band I u. II, GĂśttingen 1963/64; Band 1, S. 80.
cite-note-66. â Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft, S. 21.
cite-note-77. â Kopitzsch (1999), S. 295
cite-note-88. â Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft, S. 21â27.
cite-note-99. â Ernst Christian SchĂźtt: Die Chronik Hamburgs. Chronik Verlag, Dortmund 1991, S. 230.
cite-note-1010. â Die âNeuner Kommissionâ wurde am 27. September 1849 einberufen und bestand aus neun Mitglieder der Erbgesessenen BĂźrgerschaft und des Rates. Sie sollte die von der Konstituante ausgearbeitete Verfassung prĂźfen und gegebenenfalls Ăźberarbeiten. Die Konstituante lehnte eine Zusammenarbeit ab. Siehe Kopitzsch (1999), S. 296.
cite-note-1111. â Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft, S. 27/28.
cite-note-1212. â Percy Ernst Schramm: Neun Generationen: Dreihundert Jahre deutscher âKulturgeschichteâ im Lichte der Schicksale einer Hamburger BĂźrgerfamilie (1648â1948). Band I u. II, GĂśttingen 1963/64; Band 2, S. 292.
cite-note-thieme-verfassung-s-1-1313. â Thieme, Verfassung, S. 1.
cite-note-1414. â Jochmann: Hamburg, S. 80/81; 1879 besaĂen von den etwa 450.000 Einwohnern Hamburgs nur 22.000 das Wahlrecht.
cite-note-1515. â Studt/Olsen, S. 175, zu den Notabeln gehĂśrten die Mitglieder des Senats und der Erbgesessenen BĂźrgerschaft, die Richter und Handelsrichter, Mitglieder der VormundschaftsbehĂśrde, die bĂźrgerlichen Mitglieder der VerwaltungsbehĂśrde sowie die Mitglieder der Handels- und Gewerbekammer.
cite-note-1616. â Eckardt, S. 28.; Kopitzsch (1999), S. 297.
cite-note-1717. â Studt/Olsen, S. 176/177.
cite-note-1818. â Klessmann, S. 467.
cite-note-1919. â Studt/Olsen, S. 177.
cite-note-2020. â Klessmann, S. 470/471.
cite-note-2121. â Hamburgische Verfassung von 1879
cite-note-2222. â Klessmann, S. 474.
cite-note-2424. â Reichstagswahlergebnisse der SPD: 1871 â 24,1 %; 1878 â 41,3 % und 1880 58,7 %. Vgl. dazu Eckardt, S. 37.
cite-note-2525. â Ulrich, S. 200â204.
cite-note-2626. â BĂźttner: Politischer Neubeginn, S. 11â21.
cite-note-eckardt-2727. â Eckardt, S. 69.
cite-note-2828. â Rita Bake, Brita Reimers: So lebten sie! Spazieren auf den Wegen von Frauen in Hamburgs Alt- und Neustadt. Hamburg 2003, S. 192 ff.
cite-note-2929. â BĂźttner: Hamburg, S. 13/14.
cite-note-3030. â BĂźttner: Politischer Neubeginn, S. 99/100
cite-note-3131. â Jochmann: Hamburg, S. 182â186. Zitat von Chr. Koch Seite 185.
cite-note-3232. â Sitzungsprotokoll der Hamburgischen BĂźrgerschaft vom 5. September 1923 Seite 872, Zitat abgedruckt bei Voss, S. 178.
cite-note-3333. â Voss, S. 173â179.
cite-note-3434. â BĂźttner: Hamburg, S. 19.
cite-note-3535. â Ernst Christian SchĂźtt: Die Chronik Hamburgs. Chronik Verlag, Dortmund 1991, S. 432.
cite-note-3636. â Vgl. dazu Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik, [Oldenbourg Grundriss der Geschichte], R. Oldenbourg Verlag, MĂźnchen 2000. S. 54 ff.
cite-note-3737. â BĂźttner: Hamburg, 21â24.
cite-note-3810. Die Wahl wurde fßr ungßltig erklärt und 1928 wiederholt.
cite-note-3939. â BĂźttner: Errichtung, S. 6.
cite-note-4040. â Tormin: Verfolgung und Widerstand, S. 10.
cite-note-jochmann-4141. â Jochmann, Hamburg, S. 270â273.
cite-note-4242. â âErklärung der kommunistischen BĂźrgerschaftsfraktion zur Neuwahl des Senatsâ an den BĂźrgerschaftspräsidenten Herbert Ruscheweye mit der Bitte diesen Brief vor der BĂźrgerschaft vorzulesen. Abgedruckt bei Timpke: Dokumente, S. 95â97.
cite-note-4343. â Hamburger Nachrichten vom 1. Juni 1933
cite-note-hh-drittes-reich-4444. â Forschungsstelle fĂźr Zeitgeschichte in Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich, GĂśttingen 2005, ISBN 3-89244-903-1, S. 124
cite-note-4646. â Tormin: Der schwere Weg, S. 115.
cite-note-4747. â Tormin: Der schwere Weg, S. 116.
cite-note-4848. â Nevermann: Metaller â BĂźrgermeister â Mieterpräsident, S. 27â29. Zitat S. 27.
cite-note-4949. â Nevermann: Metaller â BĂźrgermeister â Mieterpräsident, S. 29.
cite-note-5050. â LĂźth: Die Hamburger BĂźrgerschaft, S. 32â34.
cite-note-5151. â LĂźth: Die Hamburger BĂźrgerschaft, S. 34â35.
cite-note-5252. â Dabei wurden fĂźr die 48 Sitze, die nach Verhältniswahlrecht verteilt wurden, lediglich die Ăźberzähligen Stimmen berĂźcksichtigt. Das bedeutet, dass die Stimmen der erfolglosen Direktkandidaten und der Vorsprung des Wahlkreissiegers vor dem Zweitplatzierten den jeweiligen Parteien fĂźr die Sitzberechnung gutgeschrieben wurden.
cite-note-5353. â Stubbe da Luz, S. 118â124.
cite-note-5454. â Stubbe da Luz, S. 124.
cite-note-5555. â Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 HmbBl I 100-a, S. in der geltenden Fassung
cite-note-5656. â Thieme: Verfassung, S. 2â4.
cite-note-5757. â Eckardt, S. 72â74, sowie Thieme: Verfassung, S. 2/3
cite-note-5858. â LĂźth, Hamburger BĂźrgerschaft, S. 70/71.
cite-note-5959. â Wege/GrĂśnwald, S. 10.
cite-note-6060. â SchĂźtt (1991), S. 537â538, 543, 546.
cite-note-6161. â Stubbe da Luz, S. 140. Bereits nach der BĂźrgerschaftswahl 1970 trat die FDP â trotz absoluter PD-Mehrheit â wieder in den Senat ein.
cite-note-6262. â Stubbe da Luz, S. 145â150.
cite-note-6363. â 60 Jahre SPD-Fraktion in der BĂźrgerschaft (Memento des Originals vom 7. November 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.spd-fraktion-hamburg.de (PDF; 503 kB), S. 54.
cite-note-gal-geschichte-6464. â Geschichte der GAL in der Hamburgischen BĂźrgerschaft (Memento vom 10. Januar 2008 im Internet Archive)
cite-note-6565. â Julia von Blumenthal, S. 214â219.
cite-note-6666. â Hamburger Abendblatt, 7. Juni 1982, abgedruckt in Erik Verg: Vierzig Jahre Hamburger Abendblatt, Axel Springer Verlag, Hamburg 1988, S. 310.
cite-note-6767. â Geschichten vom TrĂźffelschwein â Politik und Organisation des Kommunistischen Bundes 1971 bis 1991 (Memento vom 1. Juni 2013 im Internet Archive), S. 275
cite-note-6868. â Hamburger Abendblatt, 10. November 1986, abgedruckt in Erik Verg: Vierzig Jahre Hamburger Abendblatt, Axel Springer Verlag, Hamburg 1988, S. 350.
cite-note-6969. â Grolle / Bake, S. 274â276.
cite-note-7171. â Hamburger Abendblatt, 20. November 1987. Abgedruckt in Erik Verg: Vierzig Jahre Hamburger Abendblatt. Axel Springer Verlag, Hamburg 1988, S. 353/354.
cite-note-7272. â Grolle / Brake, S. 274â276
cite-note-7474. â Thieme, Verfassung, S. 4/5.
cite-note-7575. â DVU fehlen in Hamburg 190 Stimmen (Memento vom 18. Februar 2008 im Internet Archive) Artikel in der SĂźddeutschen Zeitung vom 27. September 1997.
cite-note-7676. â Angaben auf der Seite der BĂźrgerschaft (Memento vom 2. Januar 2014 im Internet Archive), abgerufen am 2. Januar 2014
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cite-note-8686. â Politischer Popstar wider Willen in Hamburger Abendblatt vom 22. Februar 2008
cite-note-8787. â Scholz neuer Erster BĂźrgermeister. Abgerufen am 8. März 2011.
cite-note-8888. â Klares Votum fĂźr Verlängerung der Wahlperiode in Hamburg. In: Hamburger Abendblatt. Abgerufen am 24. September 2013.
cite-note-8989. â Abgeordnetenprofil von Dora Heyenn (Memento des Originals vom 2. Juli 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hamburgische-buergerschaft.de
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cite-note-109109. â Die Abgeordneten der Hamburgischen BĂźrgerschaft. Hamburgische BĂźrgerschaft, abgerufen am 27. Februar 2025.
cite-note-110110. â Veit erneut zur BĂźrgerschaftspräsidentin gewählt. In: n-tv.de. 26. März 2025, abgerufen am 26. März 2025.
cite-note-119111. â Hamburgisches Abgeordnetengesetz, Gesamtausgabe. In: BĂźrgerservice Landesrecht Hamburg. Abgerufen am 5. Mai 2024.
cite-note-120112. â Julia von Blumenthal (2003), S. 214.
cite-note-121113. â Präsidium - Hamburgische BĂźrgerschaft. Abgerufen am 11. Dezember 2024.
cite-note-122114. â Das Präsidium der BĂźrgerschaft: leiten und repräsentieren. Hamburgische BĂźrgerschaft, abgerufen am 22. Oktober 2020.
cite-note-123115. â Das Präsidium der BĂźrgerschaft: leiten und repräsentieren. Hamburgische BĂźrgerschaft, abgerufen am 22. Oktober 2020.
cite-note-124116. â Geschäftsordnung der Hamburgischen BĂźrgerschaft, Stand 11. Dezember 1997.
cite-note-125117. â Antrag zur Einsetzung der AusschĂźsse (Drs. 22/446). (PDF) Hamburgische BĂźrgerschaft, 10. Juni 2020, abgerufen am 21. Juni 2020.
cite-note-126118. â Kurzprotokoll 6. Plenarsitzung am 10. Juni 2020 in der 22. Wahlperiode. (PDF) Hamburgische BĂźrgerschaft, 12. Juni 2020, abgerufen am 21. Juni 2020.
cite-note-127119. â Antrag Betr.: Einsetzung eines Sonderausschusses âBewältigung der Corona-Kriseâ. (PDF) Hamburgische BĂźrgerschaft, 21. April 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 23. September 2021; abgerufen am 1. Mai 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hamburgische-buergerschaft.de
cite-note-128120. â Einladung zur ersten Sitzung des SONDERAUSSCHUSSES "BEWĂLTIGUNG DER CORONA-KRISE". (PDF) Hamburgische BĂźrgerschaft, 29. April 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
cite-note-129121. â PlenProt 20/53, S. 4057. (PDF) BĂźrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 27. Februar 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 24. Januar 2022; abgerufen am 8. November 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtag.nrw.de
cite-note-130122. â Angaben laut Website der Hamburgischen BĂźrgerschaft, abgerufen am 19. März 2020.